SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Wahlkreisreform 2010

28.09.2007

Mit Brief vom 25. Juni 2007 geben Sie uns Gelegenheit, uns zur geplanten Verfassungsän­derung sowie zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte zu äussern. Für diese Möglichkeit danken wir Ihnen bestens.

Zur Änderung der Verfassung

Hier haben wir keine Bemerkungen. Wir sind mit dieser Verfassungsänderung als Folge der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung einverstanden.

Zum Gesetz über die politischen Rechte

Grundsätzliches:

Angesichts der Aufteilung der Verwaltungskreise erscheint es uns sinnvoll, auch bei den Wahlkreisen für die Region Biel-Seeland die Variante zweier Wahlkreise zu prüfen. Bei einer Aufteilung in zwei Wahlkreise analog zu den Verwaltungskreisen könnte vermutlich auf die wenig befriedigende Sonderregelung in Art. 73 Abs. 3 der Verfassung des Kantons Bern verzichtet werden.

Art. 24 lit. b

Für uns kommt nur die Variante 2 in Frage. Die Aufteilung der Verwaltungsregion Bern-Mit­telland in drei Wahlkreise ist unseres Erachtens zwingend. Nur diese Variante bietet Gewähr für eine mindestens teilweise Berücksichtigung von gewachsenen Strukturen. Die Wahl­kreise Mittelland Nord, Bern und Mittelland Süd wären bezüglich Grösse und Einwohnerzahl unter sich und mit den übrigen Wahlkreisen im Kanton einigermassen vergleichbar. Diese Variante hätte auch den Vorteil, dass gewachsene Zusammenarbeitsstrukturen unter den Gemeinden berücksichtigt werden könnten.

Die SVP könnte die Variante 1 (nur zwei Wahlkreise) nicht akzeptieren, weil die Mandatsdifferenz zwischen den grössten und den kleinsten Wahlkreisen derart gross wäre, dass die Lösung bundesgerichtlichen Anforderungen an eine möglichst ähnliche Mandatsverteilung widersprechen würde. Falls die Variante 1 gewählt werden sollte, behält sich die SVP die Option offen, mit einer Beschwerde ans Bundesgericht zu gelangen. Die Variante 1 hätte den Nachteil, dass willkürlich neue, nicht histo­risch gewachsene und auch nicht nachvollziehbare Grenzen gezogen würden. Es würde willkürlich ein Agglomerationsring rund um Bern gezogen, wobei nicht einmal alle Gemein­den, die tatsächlich an die Gemeinde Bern angrenzen, diesem Ring angehören würden. Die Gemeinden Kirchlindach, Wohlen, Frauenkappelen, Mühleberg und Neuenegg wären nicht Bestandteil des Wahlkreises Bern und Umgebung, obwohl sie direkt an Bern angrenzen. Der Wahlkreis Bern und Umgebung hätte mit 239’601 Einwohnern fast die 5fache Bevölkerungs­zahl des Wahlkreises Berner Jura und wäre mehr als 3-mal so gross wie der Wahlkreis Oberaargau.

Sollte diese Variante 1 gewählt werden, verlangen wir für den Wahlkreis Bern und Umge­bung die Einführung eines direkten Quorums (Sperrklausel). Nur so kann das tiefe, natür­liche Quorum, das sich aus der grossen Anzahl Einwohner ergibt, gegenüber den anderen Wahlkreisen im Kanton etwas ausgeglichen werden.

Im Übrigen haben wir zur beantragten Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte keine Bemerkungen anzubringen.

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