SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Vernehmlassung zum Strassengesetz

13.12.2006

 
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Egger
sehr geehrte Damen und Herren

Für die Gelegenheit, uns zum Entwurf des Strassengesetzes zu äussern, danken wir Ihnen.

Allgemeine Bemerkungen

Die SVP Kanton Bern begrüsst eine Totalrevision des Strassenbaugesetzes ausdrücklich. Das bisherige Gesetz befriedigt überhaupt nicht mehr und das Strassenbauprogramm ist zu einem völlig unverbindlichen Papier verkommen.

Demgegenüber bildet die neue gesetzliche Grundlage eine gute Basis zur Sicherstellung des Verkehrsflusses und der nachhaltigen Planung des notwendigen Ausbaus des Verkehrsnetzes im Hinblick auf die stetig wachsende Mobilität. Mit dem Strassennetzplan mit verbindlichem Beschluss alle 8 Jahre, respektive Anpassung alle 4 Jahre ist ein gutes Instrument gegeben, wobei die Abstimmung auf den Angebotsbeschluss zwingend ist.

Zu begrüssen ist insbesondere die Entflechtung betreffend Finanzierung zwischen Gemeinden und Kanton. Das heute noch gültige Strassenfinanzierungsdekret ist kompliziert, aufwändig und unklar in der Anwendung. Allerdings ist es wichtig, dass die Gemeinden mit genügend Mitteln versorgt werden, um ihrer Aufgabe auch gerecht zu werden. Aus Sicht der SVP Kanton Bern genügt der vorgeschlagene Verteilschlüssel betreffend LSVA-Geldern und Motorfahrzeugsteuer diesem Anspruch nicht. Insbesondere der Anteil aus den Motorfahrzeugsteuern ist für die Gemeinden unverhältnismässig tief. Sowohl Schlüssel und wie auch Kriterien sind auf Gesetzesebene zu verankern und so festzulegen, dass die Gemeinden für ihre Strassen sorgen können. Als Grundlage hat der Wiederbeschaffungswert zu gelten. Es ist deshalb wichtig, dass der Kanton im Zusammenhang mit dieser Revision auch die Normierung des Strassenkatasters zwischen Gemeinden und Kanton festlegt.

Aus Sicht der SVP Kanton Bern fehlt im Gesetz zudem der explizite Ausschluss einer Zweckentfremdung der Strassengelder. Der Kanton Bern ist hier im Bereich ein absoluter Spitzenreiter. Dies wiegt umso schwerer, als diese Steuern exorbitante Höhen erreicht haben und in der Bevölkerung auf immer weniger Akzeptanz stossen, und auch die Erhöhung der LSVA bevor steht. Gemäss bundesgesetzlichen Grundlagen handelt es sich bei den Strassengeldern um Mittel, die vorab für den Strassenverkehr zu verwenden sind. Erst wenn dessen Bedürfnisse gedeckt sind, kann eine zweckfremde Verwendung in Frage kommen. Davon ist der Kanton Bern jedoch noch weit entfernt.

Die SVP Kanton Bern ersucht den Regierungsrat daher, der Forderung verschiedener Vorstösse zur Verteilung der LSVA-Gelder nachzukommen, und schlägt deshalb vor, wie das übrigens auch in verschiedenen Vorstössen betreffend Verteilung LSVA-Geldern gefordert wurde, dass 30% des LSVA und 25% der Motorfahrzeugsteuern an die Gemeinden fliesst, und die Verwendung der übrigen 70% LSVA sowie der übrigen 75 % Motorfahrzeugsteuern für den Strassenbau und %u2013unterhalt explizit verankert wird.



Fragenkatalog

1. Sind Sie einverstanden mit den folgenden Stossrichtungen des Gesetzes:
a) Schaffung eines schlanken Gesetzes;
JA

b) Schaffung des Planungsinstrumentes des Strassennetzplanes;
JA

c) Entflechtung der Finanzströme durch eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden?
JA

2. Art. 13 (Partnerschaft)
a) Sind Sie mit dem Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit einverstanden?
JA

b) Sind Sie mit dem vorgeschlagenen Geltungsbereich (Planung, Projektierung, Bau und Betrieb) einverstanden?
JA

c) Sind Sie mit der vorgeschlagenen Partnerschaft (Regionalkonferenzen, Gemeinden) einverstanden?
JA, allerdings funktioniert das Konzept nur, wenn die Regionalkonferenz institutionalisiert ist, ansonsten ist die Partnerschaft mit betreffender Planungsregion vorzuziehen.

3. Art. 22 – 24 (Strassennetzplan)
a) Sind Sie mit dem Inhalt des Strassennetzplans einverstanden?
JA

b) Soll der Grosse Rat den Strassennetzplan beschliessen oder nur zur Kenntnis nehmen (Varianten)?
Eine Kenntnisnahme erscheint zum heutigen Zeitpunkt ausreichend.

4. Art. 47 (Aufgabenteilung und Finanzierung)
Sind Sie einverstanden, dass das geltenden Lastenverteilungssystem aufgegeben wird zugunsten des Grundsatzes, dass der Kanton die Kantonsstrassen und dass die Gemeinden die Gemeindestrassen finanzieren?
JA

5. Art. 48 (Beteiligung der Gemeinden an LSVA und Motorfahrzeugsteuer)
Sind Sie mit der vorgeschlagenen Mittelverteilung einverstanden (Gemeinden: 30 % LSVA, 4 % Motorfahrzeugsteuer)?
Nein. Der Anteil der Gemeinden an der Motorfahrzeugsteuer ist auf mindestens 25% zu erhöhen. Zudem ist die Zweckbindung der Mittel des Kantons ausdrücklich zu verankern.

6. Art. 49 und 52 (Investitionskredite)
Sind Sie einverstanden mit den vorgeschlagenen Möglichkeiten für Rahmen- und Objektkredite und den daraus fliessenden Mitwirkungsmöglichkeiten von Parlament und Volk?
JA

7. Art. 74 (Strassenabstände)
a) Sind Sie einverstanden, dass der Strassenabstand bei Kantonsstrassen ohne Trottoir neu 7 m beträgt?
Nein, die heutige Regelung soll unbedingt beibehalten werden.

b) Sind Sie einverstanden, dass der (subsidiär geltende) Strassenabstand bei Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch bei 3.60 m belassen wird oder bevorzugen Sie ein auf Meter gerundetes Mass (bspw. 4 m)?
Die heutige Regelung soll beibehalten werden.

c) Sind Sie einverstanden, dass der Strassenabstand bei selbstständigen Fuss- und Radwegen dem Abstand bei Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch angepasst wird (3.60 m statt 2 m)?
Nein, mit einer solchen Verschärfung der Abstandsvorschriften kann sich die SVP Kanton Bern nicht einverstanden erklären. Besonders in innerstädtischem Gebiet würde diese die Bautätigkeit entlang von Fuss- und Radwegen unnötig erschweren. Wir befürworten die Beibehaltung der bisherigen Regelung (2 m Abstand).


Gerne erwarten wir, dass unsere Bemerkungen zum Entwurf bei der Weiterbearbeitung des Gesetzes berücksichtigt werden.

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