SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Vernehmlassung der SVP Kanton Bern zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

13.04.2006

Die Geschäftsleitung hat die Stellungnahme an der Sitzung vom 29. März 2006 verabschiedet. Es bestehen verschiedene Anliegen für das weitere Gesetzgebungsverfahren.

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen / Vernehmlassung Umsetzungsvorlage


Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 6. Februar 2006 geben Sie uns Gelegenheit, uns zur Umsetzungsvorlage zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu äussern. Für diese Möglichkeit danken wir Ihnen bestens.

Grundsätzliches
Ziel muss sein, die Vorlagen in Zusammenhang mit der Umsetzung NFA im Kanton Bern zeitgerecht auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Es ist deshalb richtig, wenn die Vorlagen nur Anpassungen enthalten, die direkt mit der NFA zusammenhängen und dass nicht gleichzeitig weitere, evtl. politisch umstrittene Gesetzesänderungen eingebaut werden.

Zum Umsetzungsbericht
Hier fällt auf, dass infolge der innerkantonalen Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden von der Gesamtentlastung des Kantons im Umfang von total Fr. 92 Mio. nur Fr. 34 Mio. beim Kanton verbleiben und Fr. 58 Mio. den Gemeinden zugute kommen sollen. Der Grosse Rat hat in der Februar-Session 2005 die Motion Brand überwiesen. Diese fordert, dass die dem Kanton Bern aus der NFA zufliessenden Nettozuschüsse durch gezielte Steuersenkungen vollumfänglich an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitergegeben werden. Die SVP des Kantons Bern verlangt zwingend, dass der Regierungsrat aufzeigt, wie die Zielsetzung der Motion trotz der innerkantonalen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden erfüllt werden kann und der gesamte Nettozuschuss den Steuerzahlenden zugute kommen kann.
Die Berechnungen sind so für uns nicht nachvollziehbar.

Zum Grossratsbeschluss betr. Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
Der Kanton Bern bietet in vielen Gebieten anderen Kantonen Leistungen an. Wir sind klar der Meinung, dass diese Leistungen mindestens kostendeckend (Vollkostenrechnung) entschädigt werden müssen und erwarten diesbezüglich durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung (IRV) Entlastungen des Kantons. Vielerorts sind heute die von anderen Kantonen geleisteten Beiträge zu klein. Insbesondere fragen wir uns, ob nicht auch die Gemeinden von den Mehrkosten der Sonderschulung betroffen sind.

Zu Art. 4 des Vertragstextes
Der Kanton Bern hat im kantonalen Recht sicherzustellen, dass die Kompetenz zum Abschluss von Vereinbarungen im Bereich der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich nach wie vor beim Grossen Rat und nicht beim Regierungsrat liegen muss.

Zum Gesetz über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung (Organisationsgesetz)
Zu Art. 21 a Abs. 2
Dieser Absatz 2 (Kompetenzdelegation zum Abschluss einer Programmvereinbarung) ist zu streichen. Der Abschluss von Programmvereinbarungen hat zwingend durch Beschluss des Regierungsrats zu erfolgen.

Zum Gesetz über die amtliche Vermessung
Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Gesetzesänderung gemäss Ziffer 6 des Vortrags entgegen bisheriger Informationen keine personellen Auswirkungen hat. Wir erwarten, dass der Regierungsrat aufzeigt, wie sich die Personalsituation im Amt für Geoinformation in den letzten 5 Jahren entwickelt hat.

Für die Berücksichtigung unserer Anliegen im weiteren Gesetzgebungsverfahren danken wir Ihnen bestens und verbleiben


Mit freundlichen Grüssen
SVP-Kanton Bern
Der Präsident: Der Geschäftsführer:




Hermann Weyeneth, Christoph Neuhaus
Nationalrat

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