SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Vernehmlassung der SVP Kanton Bern zum BKW-Beteiligungsgesetz

17.02.2006

Die Geschäftsleitung hat die Stellungnahme an der Sitzung vom 7. Februar 2006 genehmigt und verabschiedet.


Bau-, Verkehrs- und
Energiedirektion des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern



Bern, 13. Februar 2006



Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und unterbreiten Ihnen die Vernehmlassung der SVP Kanton Bern zum BKW-Beteiligungsgesetz. Die Geschäftsleitung hat die Stellungnahme an der Sitzung vom 7. Februar 2006 genehmigt und verabschiedet.

Grundsätzliche Bemerkungen
Die SVP Kanton Bern begrüsst grundsätzlich die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Reduktion des Kantonsanteils an der BKW FMB Energie AG (BKW). Es ist effektiv nicht mehr angezeigt, dass der Kanton Bern zwingend die Mehrheit an der BKW hält. Deshalb ist es sinnvoll, den Abbau des Kantonsteils auf mindestens 34 Prozent des Aktienkapitals gesetzlich vorzusehen. Wir befürworten ausdrücklich, dass die aktienrechtliche Sperrklausel nicht unterschritten wird. Aus der Optik der SVP Kanton Bern sollten jedoch im Gleichschritt mit der Reduktion des Kantonsanteils gesetzliche Vorkehren für eine sichere Stromversorgung getroffen werden.

Ausgangslage
Es ist damit zu rechnen, dass auf eidgenössischer Ebene die gesetzlichen Grundlagen für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes geschaffen werden. Die eidgenössischen Räte werden das neue Stromversorgungsgesetz und allfällig damit zusammenhängende Erlasse im Verlauf des Jahres 2006 beraten. Die Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes vorausgesetzt, werden sich alle Elektrizitätsersorgungsunternehmungen, also auch die BKW, im Wettbewerb und im offenen Markt bewähren müssen.

Marktöffnung
Ein offener Elektrizitätsmarkt bietet für die Energieversorgungsunternehmungen Chancen und Risiken. Die BKW hat sich organisatorisch und betrieblich auf die Marktöffnung vorbereitet und ist finanziell solid strukturiert. Nach Ansicht der SVP Kanton Bern ist die BKW für den offenen Strommarkt gerüstet. Die als privatrechtliche Aktiengesellschaft strukturierte Energieversorgungsunternehmung ist gegenüber ihren Kunden, den direkt und indirekt versorgten Gemeinden sowie der bernischen Volkswirtschaft zu einer sicheren, ausreichenden und umweltfreundlichen Elektrizitätsversorgung zu wettbewerbsfähigen Konditionen verpflichtet.


Versorgungssicherheit
Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Versorgungssicherheit bedarf eines ausreichenden Unterhaltes, der Erneuerung der Netze, einer effizienten Bewirtschaftung des Produktionsparkes und einer langfristigen Planung von Ersatzbeschaffungsmassnahmen im Produktionsbereich. Die BKW ist deshalb darauf angewiesen, dass sie nach unternehmerischen Grundsätzen handeln kann und über den nötigen Handlungsspielraum verfügt. Für den Ausbau, die Erneuerung und die Erweiterung der Produktionskapazitäten wird die BKW in mittelbarer Zukunft einen gestaffelten Investitionsbedarf von 500 Mio. bis 1 Milliarde Franken benötigen. In diesem Zusammenhang ergeben sich für den Kanton Bern auch gewisse Risiken, die er als Minderheitsaktionär reduzieren könnte.

Versorgungsleistungen
Die BKW erbringt im Kanton Bern in stadtnahen und ländlichen Gebieten sowie in weiteren sieben Kantonen (Jura, Basel-Landschaft, Freiburg, Neuenburg, Solothurn, Obwalden und Wallis) Versorgungsleistungen. Als Mehrheitsaktionär hat der Kanton Bern in Zukunft Versorgungsverantwortung in zahlreichen bernischen Städten und in sieben benachbarten Kantonen zu übernehmen, auf die er keinen Einfluss hat. In der Position als bedeutender Minderheitsaktionär könnte sich der Kanton Bern von dieser strategisch wenig sinnvollen Position lösen.

Aktionariat bzw. Umfang der Beteiligung
Die BKW gehört heute mehrheitlich dem Kanton Bern. Die E.ON Energie AG besitzt einen Anteil von 20 Prozent, und in die restlichen 27 Prozent teilen sich Gemeinden, institutionelle Anleger und Privatpersonen. Die Reduktion des Kantonsanteils auf mindestens 34 Prozent führte dazu, dass der Kanton Bern einen Anteil von ca. 18 Prozent verkaufen könnte. Die SVP Kanton Bern würde es begrüssen, wenn die frei werdenden Aktien namentlich bei Gemeinden, institutionellen Anlegern und Privatpersonen platziert werden könnte, um ein ausgewogenes Aktionariat bilden zu können. Mit einer Sperrminorität von 34 Prozent könnte der Standort Bern als Entscheidungs- und Kompetenzzentrum der BKW langfristig gesichert werden.

Die SVP tritt dafür ein, in Artikel 2 des Erlasses einen andern Wortlaut zu wählen, weil die jetzige Fassung nur die Frage der Reduktion thematisiert. Nach Auffassung der SVP sollten jedoch der Aktienbesitz und der Zweck der Beteiligung in den Vordergrund gestellt werden.

Mittelverwendung
Die SVP setzt sich im Zusammenhang mit der Reduktion des Kantonsanteils am Aktienkapital der BKW dafür ein, dass der Gewinn aus dem Aktienverkauf ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet wird. Sie verlangt vom Regierungsrat die strikte Einhaltung die-ser Forderung. Die langatmigen finanztechnischen Erläuterungen im Vortrag des Regierungsrates unter Kapital 5 sind überflüssig und wirken eher verwirrend oder als komplizierte Erklärung dafür, dass man dem Grundsatz der Mittelverwendung für die Reduktion der Schulden eigentlich nicht nach leben will.

Im Hinblick auf eine spätere mögliche Umstrukturierung der BKW in eine Holdinggesellschaft sollte das neue BKW-Beteiligungsgesetz eine entsprechende Regelung vorsehen. Zudem sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, dass die Reduktion des Kantonsanteils nicht nur durch den Verkauf von Aktien, sondern auch über eine Aktienkapitalerhöhung erfolgen kann.

Bei der inhaltlichen Gestaltung des BKW-Beteiligungsgesetzes muss das Interesse des Kantons Bern an einer sicheren und kostengünstigen Stromversorgung des Kantonsgebietes im Vordergrund stehen.

Gestützt auf unsere Überlegungen unterbreiten wir Ihnen folgende Ergänzung des BKW-Beteiligungsgesetzes:

BKW-Beteiligungsgesetz

Art. 1
keine Bemerkungen

Art. 2 Abs. 1 (Neuformulierung)
Der Kanton beteiligt sich kapital- und stimmenmässig mindestens mit 34 Prozent am Aktienkapital der BKW FMB Energie AG. Die Beteiligung dient dazu, die Interessen des Kantons an der Versorgung des gesamten Kantonsgebietes mit elektrischer Energie sicher zu stellen.

Art. 2 Abs. 2 (neu)
Bei einer Kapitalerhöhung der BKW FMB Energie AG übt der Regierungsrat das Bezugsrecht des Kantons Bern vollumfänglich aus, damit die in Absatz 1 festgelegte Mindestbeteiligung gewahrt bleibt.

Art. 2 Abs. 3 (neu)
Im Fall einer Umstrukturierung der BKW FMB Energie AG zu einer Holdinggesellschaft legt der Regierungsrat die Beteiligung des Kantons Bern an der Holdinggesellschaft bzw. an deren Tochtergesellschaften nach Massgabe des öffentlichen Interesses des Kantons Bern an der strategischen Ausrichtung und der Geschäftstätigkeit der einzelnen Gesellschaften der Holding fest. Die kapital- und stimmenmässige Beteiligung des Kantons Bern am Verteilnetz der BKW FMB Energie AG im Kanton Bern darf jedoch den Wert von 34 Prozent nicht unterschreiten.

Art. 2 Abs. 4 (neu)
Bei der Reduktion der Beteiligung auf 34 Prozent durch Verkauf oder auf andere Weise berücksichtigt der Regierungsrat die Interessen an einer sicheren und kostengünstigen Strom-versorgung des Kantonsgebietes und an einer leistungsfähigen BKW FMB Energie AG mit langfristig gesichertem Sitz- und Entscheidungszentrum im Kanton Bern.

Wir bitten Sie, unsere Überlegungen in die weiteren gesetzgeberischen Arbeiten einfliessen zu lassen.


Mit freundlichen Grüssen
SVP-Kanton Bern

Der Präsident: H. Weyeneth, Nationalrat
Der Geschäftsführer: Ch. Neuhaus

Mitglied werden