SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Teilrevision des Personalgesetzes

17.09.2007

Zu den vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich für uns folgende Bemerkungen:

Zu Art. 14

Wir begrüssen die Flexibilisierung des Rücktrittsalters. Der vom Regierungsrat vorgeschla­gene Verzicht auf eine starre Fixierung der Altersgrenze im Gesetz scheint uns sinnvoll. Es ist richtig, die Altersgrenze nach Massgabe des jeweiligen Umfeldes in einer Verordnung festzulegen.

Zu Art. 18

Wir erwarten, dass für Einzelfälle die Möglichkeit eröffnet wird, von den Bestimmungen der Personalgesetzgebung abweichende Arbeitsverträge abzuschliessen. Auch hier ist im Vergleich zu andern öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (z. B. Bund) eine Flexibilisierung nö­tig. Zu prüfen bleibt unseres Erachtens, ob die Anwendungsfälle besser zu definieren wären und ob evtl. in einer Verordnung Bedingungen und Eckwerte für solche Einzelfallregelungen vorgesehen werden sollten.

Zu Art. 83 (Familienzulagen)

Angesichts der zwingenden Vorgaben des neuen Bundesrechts ist es nicht zu vermeiden, dass wir auf den Auftrag in Art. 116 des heutigen Personalgesetzes und damit auf den Ein­bau der heutigen Betreuungszulage in die Kinderzulagen verzichten. Wir unterstützen die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lösung, die Leistungen unter der Bezeichnung \“Zusätz­liche Leistungen für den Unterhalt der Kinder\“ festzulegen; dies mit definierten Höchstbeträ­gen und klar bestimmten Anspruchsvoraussetzungen. Uns ist bewusst, dass die Änderung nicht kostenneutral umgesetzt werden kann. Wir wollen verhindern, dass die Hälfte des Kantonspersonals eine Reallohnreduktion auferlegt bekäme.

Aus unserer Sicht wäre es stossend, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die heute Anspruch auf eine Betreuungszulage haben, wegen der bundesrechtlichen Vorgaben zu den Familienzulagen und den damit an die Familienausgleichskasse zu leistenden Beiträgen ge­genüber dem bisherigen Recht weniger Sozialzulagen beziehen könnten. Die in Art. 83 Abs. 2 (neu) ermöglichte Flexibilität ist unseres Erachtens wichtig.

Einen vollständigen Einbau der bisherigen Betreuungszulagen in die Kinderzulagen lehnen wir ab. Eine massiv erhöhte Kinderzulage wäre gegenüber den vielen KMU in unserem Kanton ein schlechtes Signal.

Wir unterstützen die vom Regierungsrat vorgeschlagene Vorlage zu einer einkommensneut­ralen Umsetzung.

Zu Art. 84

Wir unterstützen die Vorgabe, wonach der Kanton sich zu möglichst günstigen Bedingungen einer Familienausgleichskasse anschliessen oder allenfalls gemeinsam mit anderen öffentli­chen Arbeitgebern eine neue Ausgleichskasse gründen kann.

Zu Art. 93 lit. a (Vergünstigungen)

Wir verstehen, dass der Kanton in diesem Bereich mit anderen öffentlich-rechtlichen Arbeit­gebern nicht mithalten kann. Die vorgeschlagene Lösung unterstützen wir grundsätzlich. Wir legen aber Wert auf die Feststellung, dass die vorgeschlagene gesetzliche Limite von 5 %u2030 eine Maximalgrösse darstellt, die keineswegs immer ausgeschöpft werden muss und grund­sätzlich auch nicht ausgeschöpft werden soll.

Mitglied werden