SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Stimmrechtsalter 16 / Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte

01.10.2008

Sehr geehrter Herr Staatsschreiber
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. Juni 2008 laden Sie uns ein, zu obgenannten Entwürfen betreffend Einführung des Stimmrechtsalters 16 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

Allgemeine Bemerkungen:

Die SVP des Kantons Bern ist klar gegen die Einführung des Stimmrechtsalters 16 und lehnt somit die vorgelegten Änderungen der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte ab. Sie wird im Rahmen der Behandlung im Grossen Rat Nichteintreten beantragen. Sofern die Vorlage im Grossen Rat Zustimmung findet, wird sich die SVP des Kantons Bern anlässlich der Volksabstimmung klar gegen die Vorlage wenden.

Begründung:

Für die SVP muss das Alter für die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit identisch sein mit dem Stimmrechtsalter. Handlungsfähigkeit erfordert Urteilsfähigkeit und Mündigkeit. Die Mündigkeit ist heute bei 18 Jahren, bis 1995 war sie bei 20 Jahren. Nur mit Erreichen des Mündigkeitsalters von 18 Jahren können sich Jugendliche rechtsgültig vertraglich verpflichten. Es wird ihnen also nicht zugetraut, sich vorher im rechtlichen Alltag in genügender Weise ein Urteil zu bilden, was für sie selbst gut ist und was nicht. Das ist auch richtig so. Die Diskussionen und Bedenken vor über 10 Jahren, als das Mündigkeitsalter auf 18 Jahre gesenkt wurde, haben gezeigt, dass eine Senkung der Alterslimite für die Selbstverantwortung der Jugendlichen zwar auch positive Signale geben kann, dass dies aber für die Jungen auch mit Risiken verbunden ist. Als Beispiel verweisen wir auf die ganze Problematik der Kleinkredite und die Tatsache, dass viele Junge heute bereits früh überschuldet sind. Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb dies bei den bei politischen Entscheiden, insbesondere z.B. bei Abstimmungen über Kredite oder andere Geschäfte mit finanzieller Tragweite, plötzlich anders sein soll. Politische Abstimmungen sind nicht weniger ernst zu nehmen oder von geringerer Tragweite als Rechtsgeschäfte von einzelnen. An die Senkung des Mündigkeitsalters auf 16 denkt heute niemand ernsthaft nach.

Ein Argument für die Einführung des Stimmrechtsalters 16 ist offenbar, dass ab 16 Jahren eine Steuerpflicht besteht. Unser Steuersystem basiert auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und hat mit dem Stimmrecht nichts zu tun.

Die politische Reife soll angeblich bereits ab 16 vorhanden sein. Die gleichen Kreise, die das jetzt propagieren, halten es mit der Reife und Eigenverantwortung in anderen Bereichen aber gerade umgekehrt. Dort, wo es um Jugendschutz geht bei Arbeitsrecht, Alkoholwerbung und dergleichen, dort können die Jugendlichen dann plötzlich nicht mehr selbst beurteilen, was für sie gut oder schlecht ist. Es geht klar um die Frage, was Jugendliche selbst in genügender Weise beurteilen können und was nicht. Und überall dort, wo nach Schutz gerufen wird, trauen diese Kreise den Jungen genau dies nicht zu.

Ein weiterer wichtiger Punkt für SVP ist die Tatsache, dass die Jugendlichen selber dieses Stimmrecht grossmehrheitlich gar nicht wollen. Entsprechende Umfragen zeigen ein klares Bild. In diesem Alter haben die Jugendlichen andere Prioritäten und Interessen. Die Stimmbeteiligung ist sonst schon tief genug. Wenn das Stimmrechtsalter 16 kommt, wird sie noch tiefer. Das macht keinen Sinn.

Einverstanden ist die SVP damit, dass die politische Bildung für die Jungen verbessert werden soll. Es sollten vermehrt Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Jugendlichen, die sich wirklich für Politik interessieren, sich entsprechend einbringen können. Aber das ist eine andere Thematik.

Auch auf Bundesebene ist keine Einführung des Stimmrechtsalters 16 in Sicht. In verschiedenen Kantonen wurde Stimmrechtsalter 16 auf der Ebene der Parlamente abgelehnt.

Auch die Ausführungen des Vortrages im Bereich politisches Interesse und demographische Entwicklungen überzeugen nicht.

Zu den einzelnen Artikeln:

Zu den einzelnen Artikeln haben wir keine Bemerkungen. Im Falle einer Annahme durch den Grossen Rat und das Volk entsprechen die Formulierungen der Umsetzung des Anliegens.

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