SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Personalgesetzrevision 2020

25.04.2018

Gegenstand

Mit der Revision soll die vom Grossen Rat geforderte Vertrauensarbeitszeit für das oberste Kader der Kantonsverwaltung eingeführt werden. Der Regierungsrat erachtet die Einführung der Vertrauensarbeitszeit allerdings als unnötig, da sie für das oberste Kader mit gesundheitlichen Risiken verbunden sei. Die Revision schafft zudem klarere Regeln im Umgang mit Daten, die Informationen über die Nutzung elektronischer Infrastruktur enthalten.

Allgemeine Bemerkungen

Die SVP begrüsst die Vorlage, welche die vom Grossen Rat im Jahr 2011 überwiesene Forderung nach Einführung der Vertrauensarbeitszeit (VAZ) nun umsetzt. Dies nachdem sich die parlamentarischen Aufsichtskommissionen und das Büro des Grossen Rates gegen den Antrag der Regierung auf Abschreibung der überwiesenen Motionen gewehrt haben. Entgegen der Auffassung des Regierungsrates erachtet die SVP die Umsetzung der VAZ als politisch nötig und erinnert an die Auslöser der Forderung, nämlich als Kadermitarbeitende mit übermässigen Zeitguthaben aus der Kantonsverwaltung austraten. Dieser Umstand ist in breiten Bevölkerungskreisen und von politischer Seite auf grosses Unverständnis gestossen und soll mit der Einführung der VAZ vorerst im obersten Kaderbereich beseitigt werden. Die SVP vertritt diese Haltung in Kenntnis und Würdigung der seither deutlich restriktiveren Arbeitszeitbestimmungen (Limitierung der kumulierbaren Zeitguthaben).

Vertrauensarbeitszeit (Art. 57a, neu)

Der Grundsatz der Vertrauensarbeitszeit soll neu im Gesetz festgeschrieben werden. Demnach sind die rund 90 Mitarbeitenden (oberste Kader, insbesondere Mitarbeitende, welche direkt einem Regierungsmitglied unterstellt sind) von der Erfassung der Arbeitszeit befreit und dürfen keine Überzeit mehr geltend machen. Der in der Vorlage enthaltenen Regelung, dass die nicht mehr kompensierbare Mehrarbeit mit maximal einer Zulage von 6 Prozent des Gehaltes (oder höchstens 10 Ausgleichstagen) sowie 3 Prozent Arbeitgeber-Beiträgen an die Pensionskasse ausgeglichen wird, stimmen wir zu.

Wir hätten uns auch einen weitergehenden Personenkreis vorstellen können (alle in GK 27 bis GK 30, wovon 370 Mitarbeitende betroffen wären). Durch die vorgeschlagene Regelung erhält jedoch der Regierungsrat die nötige Kompetenz, die Anwendung der VAZ zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auf weitere Funktionen auszudehnen, was wir ausdrücklich begrüssen.

Die finanzielle Kompensation erfolgt mit dieser PG-Revision mittels einer Zulage, was begrüsst wird. Dies im Gegensatz zur PG-Revision 2013, wonach die Schaffung von zusätzlichen Gehaltsklassen im Raum stand, welche auch Auswirkung auf die Löhne der Regierungsmitglieder gehabt hätte.

Gemäss den Berechnungen (vgl. Vortrag Kap. 2.4.2) soll eine kostenneutrale Lösung erzielt werden. Als Kompensationsmassnahmen für die Kosten der Zulage und zusätzlichen Sparbeiträgen bei der Pensionskasse steht der wegfallende Rückstellungsbedarf für geleistete Mehrarbeit zur Verfügung. Der SVP ist wichtig, dass die Einführung der VAZ weitgehend kostenneutral erfolgt.

Übrige Änderungen

Zu den neuen Bestimmungen zur Bearbeitung von Personendaten bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur der Verwaltung sowie zu den weitern (untergeordneten) Bestandteilen der PG-Revision 2020 haben wir keine Bemerkungen anzubringen.

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