SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Personalgesetz

16.06.2015

Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Personalgesetzes

Sehr geehrte Frau Finanzdirektorin,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Änderung des Personalgesetzes Stellung nehmen zu können.

Die SVP Kanton Bern anerkennt den Handlungsbedarf der Änderung und der Anpassung des Personalgesetzes und des Organisationsgesetzes. Insbesondere ist es aus Gründen der Transparenz und der dringend nötigen Sorgfalt im Umgang mit den knappen Steuergeldern höchste Zeit, Regelungen rund um die inzwischen zahlreich gewordenen Zusatzmandate der Regierungsmitglieder und Verwaltungsangestellten zu treffen. Der Grundsatz, dass sämtliche Entschädigungen der obgenannten Kantonsvertretungen an den Kanton gehen, ist für die SVP ein wichtiger Schritt. Die SVP Kanton Bern begrüsst im Grundsatz auch die weiteren vorgeschlagenen Neuerungen.

Zu einzelnen Bestimmungen

Die Regelung, dass der Regierungsrat Kantonsangestellten während der Dauer der Ausübung eines Mandats eine Funktionszulage ausrichten kann, muss transparent in der Personalverordnung geregelt werden. Die im Vortrag erwähnte Höchstgrenze für Funktionszulagen von CHF 1000 pro Monat erachten wir als eher hoch angesetzt angesichts der (immateriellen) Vorteile, die ein solches Mandat mit sich bringt.

Dass es trotz der Neuregelung noch Ausnahmen für Kantonsangestellte, die den Kanton in der Verwaltungskommission der Bernischen Pensionskasse (BPK) bzw. der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) vertreten, geben soll, wird von der SVP nicht verstanden. Die SVP verlangt vom Regierungsrat, diese Ausnahme ebenfalls mit der Funktionszulage für Angestellte entsprechend dem Zeitbedarf ausserhalb der regulären Arbeitszeit und den Bestimmungen in Art. 52a zu regeln.

Art. 52a Abs. 2 bestimmt, dass sämtliche Entschädigungen aus Mandaten dem Kanton zustehen. Wir gehen analog zu den Ausführungen im Vortrag davon aus, dass auch die Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen an den Kanton gehen sollen.

Als konsequent im Sinne einer Nichtdiskriminierung beurteilt die SVP Kanton Bern schliesslich die Aufhebung der Altersgrenze bei der Neu- oder Wiederwahl in den Regierungsrat (Art. 16 OrG).

Kritisch beurteilt die SVP, dass bei der vorliegenden Personalgesetzesänderung das Thema Vertrauensarbeitszeit beim Kader der Kantonsverwaltung nicht thematisiert wird. Hier ist ein Versprechen des Regierungsrates noch pendent. Die SVP verlangt, dass sich der Regierungsrat mit dem Thema Vertrauensarbeitszeit befassen wird und dem Grossen Rat schnellstmöglich lösungsorientierte Vorschläge unterbreitet.

Die SVP bedankt sich für die Berücksichtigung ihrer Anliegen und behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Rahmen der Beratung in der Kommission bzw. im Grossen Rat zur Personalgesetzesänderung nötigenfalls entsprechende oder allenfalls weitere Anträge zu stellen.

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