SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Konsultationsverfahren zur Änderung der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV)

19.04.2018

Die SVP Kanton Bern lehnt die Änderung der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule ab. Einmal mehr muss festgestellt werden, dass auch diese vorgeschlagenen Änderungen Probleme beheben sollen, die aufgrund des sogenannten Integrationsartikels entstanden sind. Die SVP Kanton Bern warnt seit langem vor dem Risiko, dass aufgrund dieses Artikels die normal oder überdurchschnittlich begabten Kinder auf der Strecke zu bleiben drohen.

Bereits heute haben die Schulen verschiedene Möglichkeiten, heterogene Klassen sowie Klassen mit Kindern mit besonderen Bedarf entsprechend zu unterstützen und zu fördern. Zum Teil werden bereits heute die unterschiedlichen Unterstützungslektionen von Regellehrpersonen und nicht von Heilpädagoginnen/Heilpädagogen ausgeführt, daher ist die Aussage falsch, dass diese Form des Co-Teaching günstiger sei. Es wird unweigerlich zu einer zusätzlichen Kostensteigerung führen. Sogar im Vortrag wird unter den Risiken der Öffnung der Verwendung des BMV-Lektionenpools ein „Dammbruch-Effekt“ befürchtet. Zudem ist Team-Teaching respektive Co-Teaching, wie dies auch im Vortrag zur Verordnungsänderung festgehalten wird, nicht per se wirksam. Das Team-Teaching-Angebot sollte also, obwohl seit längerem immer wieder gewünscht, nicht unkritisch einfach ausgebaut werden. Die SVP Kanton Bern zieht als Fazit, dass die Idee zwar gut gemeint, jedoch zu teuer und ein „nice-to-have“- Produkt ist. Auch in der gegenwärtigen finanziellen Situation des Kantons und nach dem hart errungenen Entlastungspaket steht dieses Luxusangebot quer in der Landschaft.

Würde man die Co-Teaching-Lektionen befürworten, dann müsste man diese unbedingt limitieren (Kontingent), damit die Mehrkosten im Zaum gehalten werden können. Zudem müsste man andere Lektionen im Gegenzug streichen. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Bewilligung der Lektionen in der Kompetenz der Schulleitungen liegen soll oder ob diese durch eine übergeordnete Stelle bewilligt werden müssten. Wenn die Bewilligung in der Kompetenz der Schulleitung liegen würde, dann müsste die Aufteilung der Lektionen nach klaren Kriterien zu den einzelnen Schulen erfolgen. Eine Bewilligung nach dem Giesskannenprinzip wäre falsch. Es braucht also eine Aufsicht und Kontrolle für die Einhaltung der Kontingente. Verzichtet man auf solche Massnahmen, dann würden die Kosten massiv steigen und könnten nicht gesteuert und beeinflusst werden. Hierzu muss angemerkt werden, dass einzig bei der Erteilung der SOS-Lektionen ein Kontingent besteht. Bei alle anderen zur Verfügung stehenden Zusatzlektionen gibt es keine Kontingentierung, sie sind nach oben offen!

Aus diesen Gründen wird die Änderung der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule abgelehnt.

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