SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Kant. Richtplan

18.12.2012

Vernehmlassung und öffentliche Mitwirkung zu den Richtplananpassungen ‘12

 

Stellungnahme der SVP Kanton Bern

 

 

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit Ihrem Schreiben vom 19. September 2012 haben Sie uns die Möglichkeit eingeräumt, zu den geplanten Anpassungen des Kantonalen Richtplans Stellung zu nehmen. Dafür möchten wir Ihnen bestens danken.

 

Generelle Bemerkung

 

Der Kantonale Richtplan wird vom Regierungsrat verabschiedet und ist behördenverbindlich und wird nicht mehr als Geschäft im Grossrat behandelt. Der Umfang und die Komplexität sowie die daraus folgenden Konsequenzen der einzelnen Massnahmen sind im Detail nur schwer abzuschätzen. Da es sich aber um ein behördenverbindliches Dokument handelt, birgt es eine gewisse Gefahr, dass man mit der Vernehmlassung/Mitwirkung etwas absegnet, dessen Tragweite nicht erkannt wird. Das Vorgehen erscheint uns deshalb als nicht glücklich gewählt.

Weiter gilt es festzuhalten, dass die Raumplanung eine ordinäre Aufgabe der Gemeinden ist und der Regierungsrat angehalten ist, hier mit Augenmass Kompetenzverschiebungen vorzunehmen.

 

Die SVP äussert sich zu zwei Massnahmenblättern:

 

Anpassung Massnahme A-06 Fruchtfolgeflächen schonen

Mit Erstaunen stellen wir fest, dass der Kanton Bern immer noch nicht in Kenntnis seiner ihm zugewiesenen Fruchtfolgeflächen ist. Laut AGR ist das Inventar in Bearbeitung. Trotz überwiesener Motion ist die Inventarbearbeitung aber immer noch nicht abgeschlossen. Wir zweifeln am Willen des AGR, diese rasch möglichst zu erstellen.

Die vorgesehene Anpassung des Massnahmenblattes kommt einer Legitimierung für den Zugriff von Fruchtfolgeflächen gleich.

Die SVP verlangt vom Kanton zuerst eine Kartierung und Sichbarmachung seiner Fruchtfolgeflächen, bevor über deren Beanspruchung entschieden werden darf.

 

 

Neue Massnahme C-25 Voraussetzungen für den Umzug der Anstalt Hindelbank schaffen

Dass die Konzentration der Anstalten an einem Standort aus rein ökonomischer Sicht Sinn macht, wird nicht grundsätzlich bestritten.

Gegenüber dieser neuen Massnahme hat die SVP aber grundlegende Bedenken in folgenden Punkten:

  • In erster Linie werden hier wiederum Fruchtfolgeflächen verbraucht, was aus unserer Sicht vermieden werden sollte.
  • Der Zielkonflikt bezüglich des Naturschutzgebiets ist aus unserer Sicht nicht zu unterschätzen. An andern naturgeschützten Standorten hat man strikt jede Bautätigkeit verboten. Hier könnte ein Präjudiz geschaffen werden.
  • Die Konzentration von unterschiedlichen Straftäter/-innen an einem Standort (Schwerverbrecher, Frauen, Jugendliche, Vollzug und Arbeitsanstalt) ist aus unserer Sicht nicht unproblematisch, mindestens ist uns kein anderer Kanton bekannt, in welchem heute bereits eine solche Konzentration besteht.
  • Die Frage nach der Verwendung der künftig leerstehenden Gebäuden und die Auswirkung auf die Regionen, in welchen zwangsläufig Arbeitsplätze verloren gehen, muss zwingend mit der nötigen Sorgfalt und mit entsprechendem Augenmass mitberücksichtigt werden.

 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und Bedenken und verbleiben

 

 

 

                                          Mit freundlichen Grüssen

                                                SVP Kanton Bern

 

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