SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Konkordat HarmoS)

04.07.2006

Die SVP schlägt einige Präzisierungen und Änderungen vor, um offene Fragen zu klären.

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns gerne grundsätzlich und im Detail zur Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Konkordat HarmoS).

Grundsätzliches

Die Finanzierbarkeit der Umsetzung von HarmoS muss gewährleistet sein. Die gesamtschweizerisch sinkenden Schülerzahlen führen zu Minderausgaben in der Bildung. Somit sollte die Umsetzung von HarmoS bei gleich bleibendem Budget kostenneutral erfolgen, und zwar ohne Einbussen bei der Bildungsqualität.


Stellungnahme im Detail

HarmoS-Konkordat

Art. 1-3
Einverstanden, keine Bemerkung.

Art. 4
Wir haben eine kritische Einstellung gegenüber der Einschulung ab dem vollendeten vierten Lebensjahr. Unserer Ansicht nach könnte sich die Stadt-Land-, Berg-Tal-Problematik verschärfen. Lange Schulwege und geringe Schülerzahlen bedingen teure Lösungen (Transport). Zugunsten der schweizerischen Harmonisierung befürworten wir jedoch den Vorschlag der Vorverlegung der Einschulung ab dem vollendeten vierten Lebensjahr. Kostenfolgen durch die Vorverlegung müssen aber im Auge behalten werden. Die Vorverlegung muss kostenneutral erfolgen, denn im Zeitraum von 2004 bis 2014 werden die Schülerzahlen gesamtschweizerisch ca. um 110’000 (11%) abnehmen. Falls trotzdem Zusatzkosten entstehen würden, müsste im Kanton Bern eine neue Aufgaben- und Lastenverteilung im Bildungswesen diskutiert werden.


Art. 5 Abs.3
Für die %u201Eübrigen Bereiche%u201C sollten die Übergänge ebenfalls gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden.

Art. 6
Was die Betreuungsangebote betrifft (Tagesstrukturen bzw. Tagesschulen), ist mit beträchtlichen Mehraufwendungen zu rechnen, die ebenfalls je nach örtlichen Rahmenbedingungen und getroffener Lösung stark variieren können. Wir weisen darauf hin, dass hier kein vollständig flächendeckendes und obligatorisch zu nutzendes, sondern ein nachfrageorientiert bedarfgerechtes Angebot angestrebt wird. Es ist zudem nicht als unentgeltlich zu gewährleistendes Grundschulangebot im Sinne von Artikel 62 BV anzubieten, sondern muss grundsätzlich kostenpflichtig sein.
Die Kantone beteiligen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Die finanzielle Unterstützung durch Private oder durch Gemeinden muss möglich sein.

Art. 7
Wir befürworten die Bildungsstandards. Die in der Kurzinformation 3 erwähnten Unterstützungsangebote müssen ausschliesslich zum Abbau von schulischen Defiziten angeboten werden. Die SVP stellt sich im Übrigen gegen eine totale Integration, es müssen weiterhin Sonderklassen für Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten angeboten werden.

Art. 8
Die Lehrpläne sind im Hinblick auf die Harmonisierung zu straffen und die Lehrmittel gesamtschweizerisch zu entwickeln, so dass einheitliche Ziele gestützt auf einheitliche Inhalte gesetzt werden können.

Art. 10
Es ist zu prüfen, wie weit die kantonale Bildungsforschung reduziert werden kann. Durch den Aufbau eines wissenschaftlich gestützten Monitorings auf gesamtschweizerischer Ebene dürfen keine Doppelspurigkeiten entstehen.
Wir unterstützen die Bestrebungen, die Bildungsstatistiken zu optimieren. Es sind klare Prioritäten zu setzen. Es macht keinen Sinn, Daten zu erfassen, ohne dass deren Auswertungen weiterverwendet werden können. Der zeitliche Aufwand zur Erfassung der Daten darf keinesfalls zu hoch sein (die Administration ist auch in den Schulen möglichst klein zu halten). Die Kosten für die wissenschaftlichen Arbeiten sind zu optimieren (das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen muss stimmen).

Art. 11
Die Frist zur Einführung von Harmos von vier Jahren ist zu lang!

Es stellt sich uns zudem folgende Frage: Soll ein einheitliches Informatiksystem zum Austausch der Daten unter den Kantonen aufgebaut werden? Die Kantone müssten jedenfalls frühzeitig in die Planung einbezogen werden.


Westschweizer Schulvereinbarung

Art. 1-13
Keine Bemerkungen

Art. 14
Ist diese Vorgabe überhaupt praktisch umsetzbar?

Art. 18 und 19
Die geplante Kontrolle durch eine interparlamentarische Kommission ist unrealistisch.
Die Effizienz ist fragwürdig und dürfte kaum zum gewünschten Resultat führen.
Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Stellungnahme zur Präzisierung der neuen Vereinbarung beitragen können, und danken Ihnen im Voraus für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Sollten noch Fragen offen bleiben, steht Ihnen die Interimspräsidentin unserer Fachkommission Erziehung, Grossrätin Therese Rufer, jederzeit gerne zur Verfügung.

Mitglied werden