SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register / Vernehmlassung

28.11.2005

Grundsätzliche Zustimmung. Abwarten bis das Bundesgesetz verabschiedet ist …

Finanzdirektion des Kantons Bern
Münsterplatz 12
3011 Bern



Bern, 28. November 2005


Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren


Mit Schreiben vom 2. September 2005 geben Sie uns Gelegenheit, uns zum Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register zu äussern.

Grundsätzlich befürworten wir den Gesetzeserlass. Wir gehen davon aus, dass das neue Gesetz die Grundlage für koordinierte Lösungen auf den Ebenen Gemeinde und Kanton bildet. Es kann auch einen weiteren Schritt zu einer noch bürgerfreundlicheren Verwaltung darstellen.

Wie sich aus den Unterlagen ergibt, ist das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister noch nicht verabschiedet. Diverse Fragen sind demzufolge noch nicht definitiv geklärt. Wir ersuchen Sie deshalb, das Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register erst dem Grossen Rat vorzulegen, nachdem das Bundesgesetz verabschiedet worden ist.

Wir erwarten, dass im Vortrag zum Gesetz die den Gemeinden und dem Kanton entstehenden Kosten detailliert aufgelistet werden. Bei einzelnen Gemeinden wird das neue Gesetz massive EDV-Kosten zur Folge haben. Gleichzeitig können auch dem Kanton Kostenfolgen entstehen, z.B. dann, wenn er, wie beabsichtigt, Hard- und/oder Software zur Verfügung stellt. Diese Kosten müssen dem Grossen Rat bekannt sein, wenn er über die Gesetzesvorlage zu befinden hat. Gleichzeitig sind Details über die offenbar zu erwartenden Einsparungen aufzuzeigen.

Wir gehen davon aus, dass die Gemeinden eng in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.

Das neue Gesetz soll unter anderem Grundlagen für die Einführung des E-Votings schaffen. Wir sind aber überzeugt, dass die Einführung des E-Votings erst sinnvoll ist, wenn ein flächendeckender Nutzen erwartet werden darf.

Mit dem Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register wird ein vollständig neues Gesetz geschaffen. Wir bitten Sie, zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang nicht andere Erlasse ganz oder teilweise aufgehoben

Artikel 2 Abs. 2 und 3 des Gesetzes sind unseres Erachtens unglücklich formuliert. Unseres Erachtens müsste es heissen \“Hardware und Software\“ statt \“Hardware oder Software\“. Wir gehen davon aus, dass der Kanton den Gemeinden nicht nur Hardware anbieten wird, ohne auch die entsprechende Software dazu zu liefern.
Im Übrigen muss aus dem Gesetz klar hervorgehen, dass die Gemeinden jederzeit frei sind, gängige Einwohnerkontrollanwendungen auf dem Markt zu beziehen und anzuwenden. Es darf nicht sein, dass der Kanton durch die %u201EHintertür%u201C eines Tages GERES als Einwohnerkontrolllösung vorschreibt.

Gerne hoffen wir, dass Sie unsere Hinweise in das Gesetzgebungsverfahren miteinbeziehen können.


Mit freundlichen Grüssen
SVP-Kanton Bern


Der Präsident: H. Weyeneth, Nationalrat
Der Geschäftsführer: Ch. Neuhaus

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