SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Gesetz über die Finanzkontrolle – Teilrevision

13.09.2006

Die SVP-Kanton Bern schlägt einige Änderungen des Gesetzes vor.

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. August 2006 geben Sie uns Gelegenheit, uns zur geplanten Teilrevision des Gesetzes über die Finanzkontrolle zu äussern. Für diese Möglichkeit danken wir Ihnen bestens.

Zu Art. 5
Weder Bund noch andere Kantone haben eine Amtszeitbeschränkung für die Leitung der Finanzkontrolle eingeführt. Wir bezweifeln, dass eine Amtszeitbeschränkung das geeignete Instrument ist, um die Unabhängigkeit der Leitung der Finanzkontrolle zu stärken. Immerhin wird die Leitung der Finanzkontrolle nach dem heutigen System alle vier Jahre wieder- bzw. neu gewählt. Wird die Amtszeit auf zwölf Jahre beschränkt, schränkt dies die Anzahl möglicher Bewerber für die Stelle stark ein. Ein auf maximal zwölf Jahre gewählter Leiter der Finanzkontrolle wird sich vor Ende seiner Amtsdauer mit der Stellensuche beschäftigen und abspringen, sobald sich eine günstige Gelegenheit bietet. Es kann auch nicht im Interesse des Kantons sein, lediglich Bewerber für die Stelle zu haben, die bereits über 50-jährig sind. Auf eine Revision von Art. 5 KFKG ist deshalb zu verzichten.

Zu Art. 16, 16 a und b
Die SVP des Kantons Bern befürwortet die detaillierte Regelung von Spezial- und Sonderprüfungen. Gleichzeitig begrüsst sie die Möglichkeit, dass Sonderprüfungen auch durch Dritte durchgeführt werden können. Allerdings ist es unseres Erachtens richtig, dass solche Aufträge an Dritte nur durch die Steuerungskommission, die Oberaufsichtskommission oder den Regierungsrat erteilt werden dürfen.

Im Übrigen haben wir keine Bemerkungen und stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.

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