SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge

15.04.2008

Gerne nehmen wir zur Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge Stellung.

1. Allgemeines:

Ziel der Teilrevision des Gesetzes muss primär sein, dass der Kanton Bern seine Position hinsichtlich der Höhe der Fahrzeugsteuern effektiv verbessern kann. Deshalb wertet es die SVP noch nicht als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsplatzes Kanton Bern, wenn der Kanton Bern lediglich vom 26. auf den 24. Platz aufsteigt. Es sind hier dringend weitere Anstrengungen nötig.

Die SVP begrüsst im Grundsatz diese Ökologischen Anreizsysteme über die Fahrzeugsteuern und erachtet es als sinnvoll, dies über die vom Bund festgelegten Effizienzklassen zu erheben. Auch ist die SVP mit der generellen Reduktion der Grundsteuer einverstanden.

Hingegen können wir die Bestrafung der hinteren Effizienzklassen und weniger umweltfreundlichen Fahrzeuge (Veteranenfahrzeuge) nicht gutheissen.

Des Weiteren ist die SVP der Ansicht, dass die Höhe der Besteuerung der Strassenfahrzeuge auf Gesetzesstufe zu regeln ist.

2. Vorschläge zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage:

Artikel 5 Abs. 4:

Neben der Normalsteuer können zur Förderung eines verbrauchs-, energie- und emissionseffizienten Fahrzeugbestandes Vergünstigungen ausgerichtet werden. [\“oder Zuschläge\“ streichen]

Artikel 12a (neu)

Abs. 3 Vergünstigungen können bis zu 80% der Normalsteuer betragen. Sie können zeitlich befristet werden. [\“Zuschläge bis zu 70 Prozent\“ streichen]

Abs. 4 streichen

Abs. 5 Der Regierungsrat legt die begünstigten Effizienzkategorien und Fahrzeugarten, die Höhe der Vergünstigungen sowie deren Geltungsdauer wie folgt fest:

Energieeffizienzklasse A1 Steuerermässigung 80%
Energieeffizienzklasse A2, B Steuerermässigung 20%
Energieeffizienzklasse C, D, E, F, G Normalsteuer
1 Steuerermässigung für das laufende Jahr 3 folgende Kalenderjahre
2 Steuer nach Ablauf der 80% Rabatt-Jahre

Inkrafttreten:

Die gesamte Revision ist bereits am 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie unsere Vorschläge berücksichtigen werden.

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