SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfern von Straftaten

10.10.2008

Sehr geehrter Herr Regierungsrat, sehr geehrte Damen und Herren

Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfern von Straftaten danken wir Ihnen. Die SVP stellt fest, dass durch das vorliegende Gesetz im Grossen und Ganzen die Bestimmungen der bisherigen Einführungsverordnung übernommen werden. Diese Tatsache lässt die Forderung zu, dass die Umsetzung kostenneutral zu erfolgen hat.

Zu einzelnen Artikeln:

Art. 1 Abs. 4

Wir bezweifeln, dass ein Zeitdruck zu Vertragsabschlüssen besteht. Nachdem die heutige Praxis grundsätzlich fortgeführt wird, kennt man die Institutionen, welche sich nicht für Leistungsverträge eignen. Aus dieser Überlegung wäre eine abschliessende Aufzählung möglich und sinnvoll. Damit besteht Gewähr, dass nur ausgewiesene und bekannte Institutionen in den Genuss von finanziellen Abgeltungen kommen.

Art. 4

Die Leistungsverträge müssen ebenfalls eine Ausstiegsklausel enthalten, damit diese vorzeitig aufgelöst werden können, wenn kein Bedarf mehr besteht. Dass die Kontrollen auch den Bedarf und die Notwendigkeit permanent überprüfen sollten, versteht sich von selbst.

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