SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Einführung einer Schuldenbremse (Verfassungsänderung)

09.08.2006

Die SVP möchte einige Überarbeitungen der Vorlage, welche dank ihrem Anstoss zustandegekommen war.

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 31. Mai 2006 geben Sie uns Gelegenheit, uns zur geplanten Einführung einer Schuldenbremse in der Verfassung zu äussern. Für diese Möglichkeit danken wir Ihnen bestens.

Die SVP hat mit dem Einreichen der parlamentarischen Initiative \“119/2005 Brand, Münchenbuchsee / Salzmann, Oberburg\“ sowie mit der Unterstützung der parlamentarischen Initiative der FDP (Bolli Jost) den Anstoss zur Ausarbeitung der nun von Ihrer Kommission erarbeiteten Vorlage gegeben.

Grund für die Einreichung unserer parlamentarischen Initiative und für die Unterstützung der parlamentarischen Initiative der FDP war die nach wie vor unverantwortlich hohe Verschuldung des Kantons Bern. Die hohe Verschuldung schränkt den Handlungsspielraum des Kantons massiv ein und kann bei einem Ansteigen der Zinsen zu einer kaum tragbaren Belastung des kantonalen Finanzhaushaltes führen. Wenn wir die kantonale Schuldenquote (Bruttoschuld in % des Volkseinkommens) vergleichen mit der Schuldenquote der anderen Kantone, liegt der Kanton Bern auf dem fünftletzten Rang. Die Abteilung  \“Economic Research\“ der Credit Suisse bezeichnet die ausserordentlich hohe Verschuldung des Kantons Bern in der Publikation \“Swiss Issues Regionen%u201C vom Juni 2006 als das Hauptproblem des bernischen Finanzhaushalts.

Mit Befriedigung können wir zwar feststellen, dass nicht nur auf der Ebene der laufenden Rechnung, sondern auch auf der Ebene der Verschuldung, eine Konsolidierung herbeigeführt werden konnte. Positiv werten möchten wir insbesondere die Tatsache, dass in den letzten Jahren ein Schuldenabbau von CHF 200 Mio. pro Jahr aus eigener Kraft möglich war. Damit nun diese Konsolidierung nicht gefährdet wird, ist die Einführung einer Schuldenbremse unseres Erachtens zwingend.

Wie die Praxis zeigt und wie auch die von der Kommission beigezogenen Experten bestätigen, stellen institutionelle und in der Verfassung verankerte Vorgaben sehr wirkungsvolle Mittel zur Steuerung der staatlichen Tätigkeiten dar. Damit kann neben der heute sehr gut funktionierenden und effektiven Defizitbremse ein zweites Instrument geschaffen werden, das mithilft, unseren Staatshaushalt zu sanieren. Dieses Instrument zwingt die Politik zu einem disziplinierten Umgang mit den ihr anvertrauten Mitteln. Wie nötig dies ist, zeigt sich bereits beim ersten Budgetentwurf für das Jahr 2007, wo der neu zusammengesetzte Regierungsrat nun wieder eine Schuldenzunahme in Kauf nehmen will.

Das von der Kommission vorgeschlagene Instrument ist unseres Erachtens tauglich und unterstützungswürdig.

Die Tatsache, dass die Selbstfinanzierung der Investitionen mittelfristig und nicht jedes Jahr gegeben sein muss, gibt eine gewisse Flexibilität. Zudem ist der Sanktionsmechanismus bei Nichteinhalten der Schuldenbremse so ausgestaltet, dass er unseres Erachtens die nötige Wirkung zeigen kann.

Sowohl die laufende Rechnung als auch die Investitionsrechnung sollen mit ordentlichen Einnahmen und nicht mit dem Verkauf von Tafelsilber im Gleichgewicht gehalten werden. Wir befürworten deshalb den Vorschlag der Kommission, Buchgewinne aus dem Verkauf von Finanzvermögen für die Beurteilung, ob die Defizitbremse und die Schuldenbremse eingehalten sind, nicht zu berücksichtigen. Der entsprechende, in eckige Klammern gesetzte Text der Vorlage ist deshalb definitiv in den Verfassungsartikel aufzunehmen.
Wir sind zudem der Ansicht, dass in Artikel 101b Abs. 4 der Mehrheit von 3/5 des Grossen Rats auch die Möglichkeit gegeben werden sollte, die Kompensation eines Finanzierungsfehlbetrags ganz aufzuheben.
Die unbefristete Weiterführung der Steuererhöhungsbremse (Artikel 101c neu) ist unseres Erachtens zwingend.
Die SVP des Kantons Bern befürwortet im Übrigen die Festlegung des Datums für das Inkrafttreten der Verfassungsänderung in der Vorlage selbst (deshalb Streichung des Texts in der eckigen Klammer).

Die SVP des Kantons Bern dankt der Kommission für ihre gute und speditive Arbeit und bittet Sie, die Verfassungsänderung so rasch wie möglich dem Grossen Rat zur Behandlung vorzulegen.

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