SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)

30.11.2007

Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) danken wir Ihnen.

Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)

Die SVP unterstützt die Absicht der Harmonisierung der Baubegriffe. Wir erwarten, dass sich dadurch der Planungsprozess transparenter abwickeln lässt. Es ist darauf zu achten, dass die Terminologie, wie sie z.B. in der Norm SIA 423 (Gebäudedimensionen und Abstände) verwendet wird, berücksichtigt wird. Komplexe Begriffe sind durch eine entsprechende Visualisierung zu ergänzen. Wir gehen davon aus, dass diese Forderung in Art 1 geregelt wird, und unterstützen die folgende Aussage: \“Diese Anhänge sind integrierender Bestandteil der Vereinbarung\“. Dazu gehören somit auch die Skizzen.

Die Auswirkungen auf die kantonale Gesetzgebung, vor allem aber auf die Gemeinden werden beträchtlich sein. Die SVP legt daher Wert darauf, dass Art 4 IVH betreffend Einbezug der Gemeinden klar umgesetzt wird. Ein reines Kantonsdiktat lehnen wir entschieden ab.

Wir begrüssen die Zielsetzung, dass die Harmonisierung der Baubegriffe nicht in den Gesetzgebungsprozess der Kantone eingreift, sondern \“ediglich\“ sicherstellen will, dass die Begriffe und Messweisen gleich verstanden werden.

Art. 8 Inkrafttreten

Es erscheint uns problematisch, dass die Vereinbarung schon in Kraft tritt, sobald sechs Kantone beigetreten sind. Wir plädieren dafür, dass die Vereinbarung erst in Kraft tritt, wenn mindestens die Hälfte aller Kantone beigetreten sind. Es muss das oberste Ziel sein, dass alle 26 Kantone bei dieser Vereinbarung mitmachen.

Auswirkungen auf die Gemeinden

Es wird erwartet, dass die Gemeinden innerhalb von zehn Jahren im Rahmen der nächsten Revision ihrer Ortsplanung die eigenen Bauvorschriften im Hinblick auf die harmonisierten Begriffe und Messweisen überprüfen und anpassen. Diese Frist ist zu kurz und sollte auf 15 Jahre erhöht werden.

Ansonsten haben wir keine Bemerkungen zum Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Für die Berücksichtigung unserer Anliegen danken wir bestens.

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