SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Änderung des Wasserversorgungsgesetzes (WVG)

08.02.2018

Gegenstand

Der Wasserfonds hat zu wenige Mittel, um die vom Gesetz vorgesehenen Beiträge an die Wasserversorgung zu leisten: Es wird von einer systematischen Unterdeckung von 20% ausgegangen. Die Teilrevision des WVG soll die gesetzliche Grundlage schaffen, um die Beiträge an die Wasserversorgungen zu senken. Zudem soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, gestützt auf Artikel 5b Absatz 6 WVG die Beitragssätze auf Verordnungsstufe zu bestimmen. Im Gesetz sollen nur noch die Grundsätze der Beitragsbemessung geregelt werden.

Mit dem Wasserfonds wird einerseits ein Ausgleich angestrebt, indem strukturell bedingt teure Wasserversorgungen entlastet werden. So sind Wasserversorgungen grundsätzlich erst beitragsberechtigt, wenn die spezifischen Werterhaltungskosten eine gewisse Höhe überschreiten. Andererseits soll damit die regionale Zusammenarbeit gefördert werden. Der Wasserfonds wird durch die einmaligen und jährlichen Konzessionsabgaben gespeist, die für die Nutzung von öffentlichem Wasser als Trinkwasser erhoben werden. Mit den Fondsmitteln werden vor allem bauliche Massnahmen der Wasserversorgungen (Wasserbeschaffung,
-speicherung und -transport sowie Mess- und Steuerungseinrichtungen) und die Erstellung von generellen Wasserversorgungsplanungen (GWP) unterstützt. Zusätzlich können etwa hydrogeologische Untersuchungen oder Studien zur Evaluation von regionalen Lösungen im Sinne der Wasserversorgungsstrategie finanziert werden. Die Beiträge aus dem Wasserfonds sowie deren Bemessung sind in den Artikeln 5 ff. WVG sowie auf Verordnungsstufe (Art. 5 ff. WVV2) geregelt. Der Wasserfonds ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung einer sicheren und effizienten Wasserversorgung im Kanton Bern. Er hat sich in der Praxis bewährt und ist breit akzeptiert.

Die SVP Kanton Bern erachtet zwar den Wasserfonds mit dessen Sinn und Zweck wie auch die Stossrichtung der Teilrevision des WVG als sinnvoll und nachvollziehbar. Sie ist auch damit einverstanden, dass der Weg der Senkung der Beiträge und nicht derjenige der Erhöhung der Konzessionsabgaben gewählt wurde.

Vermisst wird jedoch die Darlegung der Gründe, die zur Unterdeckung geführt haben. Es wird zu wenig darauf eingegangen, dass die Projekte immer grösser und komplexer werden und aufgrund von kostentreibenden Auflagen die Planungs- und Ausführungskosten in den letzten Jahrzehnten eine horrende Steigerung hinter sich haben. Nur nebenbei wird etwa im Vortrag erwähnt, dass der Baupreisindex eine Zunahme von 30 Prozent erfahren hat. Dieser Entwicklung sollte auf kantonaler und eidgenössischer Stufe entgegengetreten werden.

Bemerkungen zu einzelnen Änderungen:

 Artikel 5b, Aufhebung Absatz 1, neuer Absatz 1b

Die SVP Kanton Bern befürchtet, dass die neu beschriebene Grösse der jährlichen Werterhaltungskosten im Verhältnis zu der Anzahl der versorgten ständigen und nicht ständigen Einwohnerinnen und Einwohner zu administrativen Mehraufwendungen bei den Gemeinden führt. Dies gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu verhindern.

Zu den übrigen Änderungen haben wir keine Bemerkungen.

Bemerkung zu den Ausführungen im Vortrag betreffend die Auswirkungen auf die Gemeinden respektive auf die Volkswirtschaft:

Der Umstand, dass 15% der Bevölkerung nicht mehr in den Perimeter der Unterstützung fallen und dass bei diesen 15% mit einer geschätzten Gebührenerhöhung der Wasserversorgungen von rund 10% zu rechnen ist, wird von der SVP Kanton Bern kritisch beurteilt. Zu bemängeln ist ferner, dass nicht angegeben wird, welche Gemeinden betroffen sind. Hier fordert die SVP Kanton Bern genauere Auskünfte.

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