SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Änderung des Polizeigesetzes

04.02.2008

1. Allgemeines

Grundsätzlich begrüsst die SVP Kanton Bern die Gesetzesrevision.

Art. 3 Abs. 2 (Überwachung des Fernmeldeverkehrs) ist neu und wird nicht bestritten. Es ist zweckmässig, mit dieser Massnahme die Erfolgschancen bei der Suche nach vermissten Personen zu erhöhen. Da diese Möglichkeit der Teilnehmeridentifikation explizit ausserhalb des Strafverfahrens stattfindet, ist auch nicht mit Kontroversen bezüglich Persönlichkeits- und Datenschutz zu rechnen.

Art. 7 befasst sich mit der Delegation der Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf kantonaler Stufe an Dritte. Gegen diese Delegationsmöglichkeit, die den Gemeinden schon längere Zeit offen steht, ist nichts einzuwenden.

Art. 51 a (Videoüberwachung) ist neu im PolG. Grundsätzlich ist es richtig, dass in diesem sensiblen Bereich eine Regelung geschaffen wird. Auf kantonaler Ebene wird hiermit dem \“Wildwuchs\“ entgegengewirkt. (Einwände nachfolgend.)

2. Zu den Bestimmungen

Art 51 a Abs. 1 (Videoüberwachung):

Im Entwurf von Art. 51a Abs. 1 wird ausgeführt, die Polizeiorgane der Gemeinden könnten (unter verschiedenen Voraussetzungen) Videogeräte einsetzen. Es ist nicht einzusehen, wieso hier der kantonale Gesetzgeber in die kommunale Organisationsautonomie eingreifen soll. Das Gesetz muss einzig regeln, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden etwas tun können. \“Die Polizeiorgane der Gemeinden\“ ist durch \“die Gemeinden\“ zu ersetzen.

Es ist nicht einsehbar, weshalb die Kantonspolizei Bewilligungsinstanz für Videoüberwachungen sein soll, obwohl %u2013 wie im Vortrag auf Seite 5 2. Absatz erwähnt wird %u2013 die Kompetenz für den Einsatz von dissuasiven Videoüberwachungsmassnahmen ausschliesslich bei den Gemeinden liegt. Hier liegt ein Widerspruch vor.

Art 51a Abs. 2 (Auswertung durch die Polizei):

Die Argumentation, mit welcher die Zuständigkeit der Kantonspolizei zur Auswertung der Bildaufzeichnungen begründet wird, überzeugt und wird nicht bestritten.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie unsere Bemerkungen und Anträge aufnehmen werden.

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