SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Änderung des Gesundheitsgesetzes

15.09.2008

Sehr geehrter Herr Regierungsrat, sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Gelegenheit, uns zur Änderung des Gesundheitsgesetzes äussern zu können. Die Geschäftsleitung der SVP Kanton Bern nimmt zur Vorlage wie folgt Stellung.

1. Vorbemerkung

Grundsätzlich begrüsst die SVP Kanton Bern die vorgeschlagenen Änderungen. Wir erachten diese als sinnvoll, zumal es sich um weitgehend zwingende Anpassungen an neue bundesgesetzliche Erlasse handelt. Immerhin taucht doch als Resultat unserer vertieften Abklärungen ein zentrales Problem auf. Konkret möchten wir uns nachstehend zur Grundsatzfrage äussern, ob die vorliegende Fassung ausreichend ist und namentlich auch geeignet ist, neue Entwicklungen genügend zu \“antizipieren\“.

2. Grundsätzlicher Hinweis

Wie einleitend erwähnt, beinhaltet der Vortrag des Regierungsrates primär Anpassungen an neues Bundesrecht. Die für den Kanton geltenden Bereinigungen bzw. Vorschläge (z.B. Bestattungswesen) sind unbestritten.

Der Vortrag bewegt sich insgesamt %u2013 vereinfacht gesagt %u2013 auf konventionellen Gleisen. Aus unserer Sicht wäre jedoch eine vermehrte Öffnung wünschbar bzw. für Teilbereiche sogar zwingend.

Der medizinische Fortschritt mit entsprechenden Kostenfolgen ist anerkannt, letzteres sogar alarmierend. Nicht von ungefähr macht sich beim Stimmbürger ein zunehmendes Unbehagen über die scheinbar unaufhaltsamen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen breit. Zu Recht wird die Frage diskutiert, ob wir überhaupt \“auf dem richtigen Weg\“ sind, dies auch in Würdigung der zunehmenden Überalterung. Diese grundsätzliche Frage richtet sich vor allem an die höchst bedeutende Schulmedizin, bei allem Respekt vor den diesbezüglichen Fortschritten und Bemühungen. Neue Ansätze und ein kritisches Hinterfragen sind jedoch zunehmend erkennbar. Stellvertretend für viele andere Bereiche sei hier die laufende Initiative betr. Komplementärmedizin erwähnt. In den letzten Jahren sind zudem Entwicklungen im Bereich der Bioenergetik/Informationsmedizin manifest geworden, welche der Schulmedizin weitgehend unbekannt sind. Es bestehen hier verschiedene allerdings verzettelte Ansätze zu \“neuen Wegen\“. Diese eröffnen einerseits neue technische Möglichkeiten, stellen andererseits den Gedanken der Selbstverantwortung vermehrt in den Mittelpunkt und öffnen neue kosteneinsparende Verfahren verschiedenster Art.

Wir fragen uns, ob und wenn allenfalls wo das neue Gesundheitsgesetz hier neue Impulse überhaupt ermöglichen könnte. Bis heute bildete das Gesundheitsgesetz wohl vor allem die Rechtsgrundlage für Bestehendes oder verhinderte sogar dringend notwendige Entwicklungen. Dies sei am Beispiel des Krebsregisters speziell dokumentiert, zumal der Vortrag selber sich zu diesem Themenkreis äussert.

3. Das Krebsregister als \“Modellfall\“

Das Krebsregister %u2013 in Deutschland flächendeckend vor 8 Jahren eingeführt %u2013 bildet anerkanntermassen u.a. für Forschung, Diagnose, Prävention und Therapie ein unerlässliches Instrument. Dies ist in Fachkreisen unbestritten. In der Schweiz haben bis heute 16 Kantone %u2013 eben auf Kantonsebene %u2013 ein Krebsregister eingeführt. Weitere Kantone bereiten diesen Aufbau vor. Ausgerechnet der Kanton Bern mit Spitzenmedizin und Universität wird wohl bald der letzte sein, welcher über die diesbezüglichen zentralen Daten verfügt. Bereits anlässlich der Behandlung der Motion Burkhalter im Grossen Rat wurde in der Antwort des Regierungsrates auf die fehlende Rechtsgrundlage hingewiesen. Nun soll diese Rechtsgrundlage geschaffen werden, was wir sehr begrüssen. (Völlig unverständlich, ja inakzeptabel, ist jedoch das weitere Abwarten auf eine Bundeslösung %u2013 dies steht hier jedoch nicht näher zur Diskussion). Unseres Erachtens müsste nun im neuen Gesundheitsgesetz eine \“offene\“ Formulierung gefunden werden, damit inskünftig anderen berechtigten Begehren innovativ Rechnung getragen werden könnte. Wir verweisen diesbezüglich auf den vorerwähnten Bereich (Bioenergetik/Informationsmedizin). Aus unserer Sicht müsste mindestens Artikel 4 dementsprechend angepasst werden.

4. Schlussfolgerungen/Anträge

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme, votieren für Eintreten und beantragen eine offenere bzw. zukunftsgerichtete Fassung im Gesundheitsgesetz (wahrscheinlich Art. 4).

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