SVP Sektion Müntschemier

Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über die Abfälle

13.09.2006

Die SVP schlägt ein paar wenige Änderungen vor, ist aber grundsätzlich einverstanden mit dem Gesetz.

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Egger,
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 15.06.2006 geben Sie uns die Gelegenheit, uns zur Änderung des Gesetzes über die Abfälle zu äussern. Für diese Möglichkeit danken wir Ihnen bestens.

Dies SVP des Kantons Bern unterstützt die Reduktion der Abfallabgabe auf sFr. 5.– sowie die Anpassungen von zwei Artikeln an das Bundesrecht (Art.15 Abs.1 sowie Art. 30 Abs. 2).
Nicht unterstützen kann die SVP die Änderung des Art. 17 Abs. 1.

Begründung zur Ablehnung des Art. 17 Abs. 1
Mit der Aufbereitung von Material mit einer mobilen Anlage vor Ort können vorhandene Ressourcen sinnvoll wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden. Ebenso können durch die Produktion vor Ort Transporte stark minimiert werden. Weitere Vorteile einer mobilen Anlage im Vergleich zu einer stationären Anlage sind die Mobilität, Flexibilität und die schnelle Verfügbarkeit. Diese Vorteile zeigen sich auch im Preis des aufbereiteten Produktes. Die angesprochenen Vorteile legten den Grundstein zur Innovativität, solche mobile Anlagen zu konstruieren und entsprechend einzusetzen.
Gerade in Bezug auf den Umweltschutz führen die Vorteile einer mobilen Anlage zu einer positiven Umweltbilanz im Vergleich zu einer stationären Anlage schon im Hinblick auf die Transporte. Somit ist für uns die Aussage in Kapitel 2.2 im Vortrag bezüglich Umweltschutzes nicht nachvollziehbar.
Nach Rücksprache mit Betreibern von mobilen Anlagen beträgt die durchschnittliche Einsatzdauer ungefähr 3- 5 Tage, anschliessend erfolgt bereits eine Verschiebung der mobilen Anlage an einen nächsten Standort. Im Weiteren ist die Einsatzplanung im Baugewerbe sehr kurzfristig (häufig Planung von Einsatz zu Einsatz). Somit wird die Umsetzung einer Bewilligungspflicht für mobile Anlagen sicher kompliziert, aufwendig und kostenintensiv.

Aus all diesen Gründen ist die SVP des Kantons Bern klar der Meinung auf eine Bewilligungspflicht für mobile Anlagen zu verzichten.

Die SVP des Kantons Bern dankt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bestens für die Möglichkeit zur Teilnahme an der Vernehmlassung.

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