SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Welche Politik verfolgt das Amt für Migration?

31.07.2009

Das Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern verfolgt eine eigenartige Politik. Es hat jüngst einer wohlhabenden Ausländerfamilie die Aufenthaltsgenehmigung im Berner Oberland verweigert, setzt aber gleichzeitig die Verschärfungen im Ausländerrecht nicht um. So wird missbräuchlichen Einbürgerungen kaum nachgegangen und Personen, die unser Sozialsystem strapazieren die Aufenthaltsgenehmigungen kaum entzogen. Aus den Reihen der SVP-Grossratsfraktion wird es dazu kritische Fragen in der kommenden Session geben.

Das Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern (MIP) hat einem ausländischen Gesuchsteller und seinen Familienangehörigen eine Aufenthaltsbewilligung in einer kleinen Gemeinde im Berner Oberland verweigert mit der Begründung, dass kein erhebliches kantonales fiskalisches Interesse vorliege. Es geht hier immerhin um einen totalen Steuerbetrag von über 80’000.– Fr pro Jahr.

Gleichzeitig zögert das gleiche Amt mit der Umsetzung des neuen Ausländergesetzes, wenn es darum geht, Personen, die unser Sozialsystem strapazieren, die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen. Mit der Verabschiedung des neuen Ausländergesetzes war der Wille von Gesetzgeber und Bevölkerung klar: Die im internationalen und europäischen Vergleich grosszügig ausgestaltete Sozialwerke der Schweiz dürfen nicht ausgehöhlt werden durch eine Zuwanderung zum Sozialsystem. Wer also erst kurze Zeit in der Schweiz ist und von der Sozialhilfe lebt, muss das Land wieder verlassen. Und wer eine Niederlassungsbewilligung hat, aber die Sozialhilfe ausnutzt, verliert seine Aufenthaltsgenehmigung. Bisher scheint aber der Migrationsdienst diesbezüglich kaum aktiv geworden zu sein.

Dies wirft die Frage auf, ob der Migrationsdienst mit ideologischen Scheuklappen arbeitet. Entsprechend kritisch werden die Fragen im Grossen Rat in der nächsten Session ausfallen.

Zur Interpellation betreffend Umsetzung des Ausländergesetzes gelangen Sie hier.

Zur Frage betreffend Ablehnung der Aufenthaltsbewilligung gelangen Sie hier.

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