SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Skandalöser, ideologischer Angriff der rot-grünen Regierung auf das Bankkundengeheimnis

15.02.2010

Die regierungsrätliche Antwort auf einen SP-JUSO-Vorstoss offenbart einmal mehr, welcher Geist seit vier Jahren in der rot-grünen Regierung herrscht. Der Regierungsrat zeigt wieder einmal sein wahres, ideologisches Gesicht, unterstützt er doch tatsächlich die Forderung, dass die kantonale Steuerbehörde die gleichen Rechte erhalten soll wie ausländische Behörden, wenn es um die Herausgabe der Bankdaten von Steuerpflichtigen geht. Der Regierungsrat steigt damit in dasselbe Boot wie die europäischen und amerikanischen Regierungsvertreter, welche den Finanzplatz Schweiz seit Jahren gezielt angreifen und schädigen. Dies ist skandalös.

Seit Jahren versucht die aus- und inländische Linke, das Schweizer Bankgeheimnis zu beerdigen und den Finanzplatz Schweiz so zu schädigen. Auf skandalöse Weise erhält sie nun Unterstützung vom links-grünen Regierungsrat. Dieser scheut sich einmal mehr nicht, die linke Ideologie ohne Rücksicht auf die Bevölkerung und die Wirtschaft durchzudrücken. Im neusten Fall unterstützt sie eine Motion der SP-JUSO, welche nicht weniger als die Aufhebung des Bankkundengeheimnisses fordert. Konkret soll die Bernische Steuerbehörde \“die gleichen Rechte erhalten wie ausländische Behörden, wenn es um die Herausgabe der Bankdaten von Steuerpflichtigen geht\“. Der Regierungsrat befürwortet also, dass die kantonalen Steuerbehörden direkt auf Bankunterlagen zugreifen können. Sie stellt damit alle Steuerpflichtigen unter Generalverdacht. Damit stünden künftig all jene, denen ein kleiner Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung passiert, mit einem Bein im Gefängnis. Der Rechte der Steuerpflichtigen und die Interessen der Wirtschaft würden damit mit Füssen getreten.

Die SVP wird sich im Grossen Rat mit ganzer Kraft und Entschlossenheit für den Erhalt des Bankkundengeheimnisses im Inland einsetzen, diesen unverfrorenen Angriff auf die Privatsphäre dezidiert bekämpfen und die Richtlinienmotion ablehnen.

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