SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Die SVP fordert den automatischen Datenaustausch zur Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch

11.02.2010

Einmal mehr wurde ein Fall von Sozialhilfemissbrauch lange nicht aufgedeckt, weil es am automatischen Datenaustausch fehlt. Die aktuelle Revision des Sozialhilfegesetzes bietet die Möglichkeit, dies jetzt zu ändern. Die SVP Kanton Bern fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort die rasche Einführung des automatischen Datenaustausches zwischen den öffentlichen Stellen. So kann Sozialhilfemissbrauch rasch und einfach aufgedeckt und geahndet werden.

In der heutigen Presse wurde die Öffentlichkeit einmal mehr über einen Fall von Sozialhilfemissbrauch informiert, der auf Grund mangelnden Datenaustausches nicht früher entdeckt wurde. Die SVP Kanton Bern fordert daher klar: Wer Sozialhilfe bezieht und damit von Steuergeldern finanziert wird, muss mit der Offenlegung der Verhältnisse einverstanden sein. Dies muss unabdingbar sein und dient letztlich der Transparenz und der Fairness gegenüber der Gesellschaft. Der Grundsatz, dass Datenschutz nicht Täterschutz sein darf, gilt auch für den Sozialhilfemissbrauch.

Es braucht eine gesetzliche Grundlage, wonach sämtliche staatlichen Stellen, welche Leistungen ausrichten, untereinander zur Auskunft uneingeschränkt berechtigt und sogar verpflichtet sind. Für die SVP Kanton Bern ist der automatische Datenaustausch innerhalb sämtlicher Stellen, die der amtlichen Schweigepflicht unterliegen, unabdingbar, wenn der Sozialhilfemissbrauch bekämpft und die Arbeit effizient erledigt werden soll. Sie erwartet entsprechende Formulierungen in Artikel 8a und 8b, die nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht zum automatischen Austausch vorsehen, namentlich bei den Ausländerbehörden, aber auch der Einwohnerkontrolle, der Steuerbehörden und der Sozialversicherungen.

Die SVP Kanton Bern schlägt in ihrer Vernehmlassungsantwort eine entsprechende Überarbeitung der Vorlage vor und wird dies auch im Grossen Rat in der Gesetzesdebatte so vertreten.
 
Zur Vernehmlassungsantwort gelangen Sie hier.

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