SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Die Krankenkassenprämien dürfen nur noch unterdurchschnittlich steigen

20.11.2006

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Regierungsrat aufgefordert, folgende Massnahmen umzusetzen und wenn nötig die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und/oder sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in der KVG-Revision die Grundlagen geschaffen werden.

Stabilisierung der Leistungsmenge
  1. Private und öffentliche Spitäler oder Teile davon werden nur auf die Spitalliste für nur Grundversicherte gesetzt, wenn sie einen Leistungsvertrag gemäss SpVG mit dem Kanton abschliessen. Teil dieses Leistungsvertrages sind die Regelung der Mitfinanzierung der Behandlung von nur Grundversicherten durch den Kanton und die Sicherstellung gleicher Abgeltungen von nur Grundversicherten.
  2. Über die Leistungsverträge steuert der Kanton den ganzen Behandlungsbereich von nur Grundversicherten. Er sorgt dafür, dass die Leistungsmenge in der somatischen Akutmedizin im Kanton Bern im gesamten Behandlungsbereich von nur Grundversicherten stabilisiert wird. Bei allfälligen Abbaumassnahmen in diesem Bereich ist die Opfersymmetrie zwischen privaten und öffentlichen Anbietern einzuhalten.
  3. Über die Spitalliste oder über die Leistungsverträge ist die Anzahl der Anbieter von 24- Stunden-Notaufnahmestationen auf dem Platz Bern angemessen zu reduzieren.
  4. Wie im SpVG in Art. 18 vorgesehen ist, sind vom Kanton sämtliche Leistungs- und Qualitätsdaten der Leistungserbringen nach einheitlichen Kriterien zu erheben, dies, um die Kosten echt vergleichen zu können und insbesondere auch, um die Risiken mit der DRG – Einführung zu mindern.

    Inselspital
  5. Das SpVG ist zu vollziehen, indem das Inselspital ab 2008 nur noch soviel Grundversorgung anbietet, wie dies zur Aus -und Weiterbildung nötig ist. Die Aus- und Weiterbildung kann dabei auch in Zusammenarbeit mit Teaching-Spitälern erfolgen.
  6. Die Grundversorgung ist dem Inselspital pro gewichteten Fall in gleicher Höhe wie in den anderen Spitälern abzugelten bzw. zu finanzieren. Das bedeutet, dass alle Anbieter der Grundversorgung im DRG System mit der gleichen %u201EBaserate%u201C auskommen müssen. Ein höherer Aufwand müsste im Inselspital mit der Lehre und Forschung begründet und entsprechend der ERZ belastet werden.

    Behandlungskette
  7. Es ist verbindlich festzulegen, dass krankheits- oder abklärungsbedingte Verlegungen innerhalb einer Unternehmung oder in eine andere Unternehmung nur einen neuen Fall begründen, wenn eine neue Diagnose vorliegt.

    Hausarztversorgung
  8. Die Weiterbildung zum Hausarzt an den öffentlichen Spitälern und in Hausarztpraxen (Hausarztassistenzprogramm) ist zu unterstützen, weil Hausärztinnen und Hausärzte die ersten Kosten bestimmende Triage- und allenfalls Behandlungsstellen sind.

    Begründung der einzelnen Forderungen

    Ad Pt 1

    Heute besteht zwischen Privat- und öffentlichem Spital eine Differenz bezüglich Abgeltung durch die Kassen und Finanzierung durch die öffentliche Hand. Wenn der Staat seine nur Grundversicherten Patienten ins Privatspital auslagert, ist es gerecht, wenn er sich kostenmässig gleich wie im öffentlichen Spital an den Kosten für diese Kategorie beteiligt. Für diese Mehrleistung erhält der Staat die Möglichkeit, das Angebot wenigstens in diesem Versichertenbereich zu steuern und damit wieder Kosten einzusparen. Auf Bundesebene haben sich die Beteiligten auf eine Mitfinanzierung der Patienten im Privatspital durch die Kantone geeinigt. Diese Finanzierung durch die öffentliche Hand wird wesentlich weiter gehen, indem nicht nur die nur Grundversicherten mitfinanziert werden sollen. Die Motion verlangt lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung: Mitfinanzierung, aber auch Steuerung der Menge.

    Ad Pt 2:
    Ohne Steuerung über den ganzen öffentlichen und privaten Grundversichertenbereich droht eine kontinuierliche, kostensteigernde Mengenausweitung auch in der stationären Versorgung. In der Gesundheitsversorgung steuert das Angebot den Bedarf zu einem wesentlichen Teil. Wenn nur in den öffentlichen Spitälern gespart wird, kommt es zu einer Verlagerung in die Privatspitäler ohne Angebotsverknappung. Da die bisherigen Abbaumassnahmen der öffentlich subventionierten und privaten Spitälern nicht proportional erfolgte, wird jetzt eine Opfersymmetrie verlangt.

    Spitalkategorie 1993 1998 2003 2005 98/05   93/05
    RS & BS 2’325 1’933 1’647 1’542 -20.23 % -33.68 %
    RS & BS & Insel 3’183 2’805 2’447 2’330 -16.93 % -26.80 %
                 
    Total
    Akutversorgung            
    Privatspitäler 791 649 654 706 8.78 % -10.75 %
                 
    Total            
    Akutversorgung 3’974 3’455 3’102 3’036 -12.13 % – 23.60 %


    Ad Pt 3
    Zurzeit werden in der Stadt Bern 7 Notfallaufnahmemöglichkeiten während 24 Stunden angeboten, wobei natürlich nicht alle Anbieter für alle Notfälle eingerichtet sind. Eine angemessene Reduktion ist zwingend und spart Kosten, ohne dass dadurch die Versorgung gefährdet würde. Geeignete Zusammenarbeitsformen zwischen den verschiedenen Anbietern müssen durchgesetzt werden.

    Ad Pt 4:
    Die gesetzlich vorgeschriebene Erhebung der Daten erlaubt dem Kanton, die Leistungsmengen, die Kosten und die Erfüllung der Qualitätsanforderungen an allen auf der Spitalliste figurierenden Spitäler zu vergleichen und nur noch mit Spitälern Verträge für die nur Grundversicherten abzuschliessen, die bei nachgewiesen hoher Qualität günstig arbeiten. Zentrale, periphere und private Anbieter haben in diesem Prozess die gleichen Chancen.
    Für alle Anbieter von Grundversorgung wird mit der Einführung des DRG – Systems (Diagnosis related groups) ein einheitliches anerkanntes Qualitätsmanagement verlangt, um die Risiken dieses Systems zu mindern Die Einführung von DRG bringt Risiken:

    – Zu schnelle Austritte,
    – Zu wenig Behandlung,
    – Massiver Ausbau der REHA – Angebote
    – Patientenselektion, Abweisung polymorbider Risikopatienten
    – Segmentierung der Fallbehandlung, dadurch mehr Fälle
    – Verlegung von Hochrisikopatienten in eine andere Spitalunternehmung
    – Es werden mehr Leistungen erbracht, um dem Fall ein höheres Gewicht zu verschaffen

    Konsequenz: DRG macht nur Sinn, wenn es von einem umfassenden Qualitätscontrolling, das aus Marktgründen auch veröffentlicht werden sollte, begleitet wird.

    Ad Pt 5:
    Eine qualitative Stärkung des Universitätsspitals ist nur möglich, wenn sich die Inselspital-Kliniken vor allem auf ihren tertiärmedizinischen Auftrag konzentrieren können. Das SpVG sieht eine Regelung betreffend Grundversorgungsmenge im Inselspital vor, umgesetzt wurde sie bisher nicht. Da die Grundversorgung im RSZ günstiger angeboten werden kann, können Kosten gespart werden. Die RSZ können in diesem Zusammenhang als Teaching – Spitäler die Weiterbildung für Grundversorgungen übernehmen.

    Ad Pt 6:
    Es entspricht heute der allgemeinen Meinung in der Politik, dass das Inselspital erhöhte Fallkosten ausweisen soll und darf, weil es im Durchschnitt höhere Fallgewichte hat. Wenn nun aber ein banaler Fall, der ebenso gut im Bezirksspital behandelt werden könnte, im Inselspital behandelt wird, kann das nur bedeuten, dass der Fall auch gleich viel kostet wie andernorts, denn sein Fallgewicht ist dasselbe. Die Erfüllung dieser Forderung wird für das Inselspital Anreiz sein, auf eine grosse Zahl Grundversorgungen zu verzichten. Allfällige Mehrkosten müssten durch das Argument Lehre und Forschung begründet und der ERZ belastet werden.

    Ad Pt 7:
    Heute wird ein Patient, der innerhalb des RSZ Bern zur genaueren Abklärung verlegt wird, als 1 Fall abgerechnet. Die Erträge müssen auf die Betriebe umgelegt werden. Wenn der gleiche Patient in ein Privatspital oder in die Insel verlegt wird, werden 2 Fälle, natürlich in reduzierter Höhe, abgegolten. Das ergibt einen falschen Anreiz für das zuweisende Spital, seine Pat. in einer teureren oder anderen Kategorie behandeln zu lassen um damit eine Aufteilung der Erträge zu vermeiden.

    Ad Pt 8:
    Wir gehen davon aus, dass eine primäre Triage mit Zuweisung an das für den Fall kompetente Spital oder die für den Fall kompetente Spezialistin Kosten spart. Wenn wir diese Einsparungsmöglichkeit wahrnehmen wollen, braucht es genügend Hausärzte bzw. Hausärztinnen. Mit der Forderung, die Weiterbildung zum Hausarzt zu fördern stärken wir das bereits angelaufene Hausarztassistenzprogramm, das die Erfüllung der überwiesenen Motionen in diesem Bereich möglich macht.

    Es wird Dringlichkeit beantragt!

    Begründung der Dringlichkeit:
    Die Motion verlangt spitalplanerische Massnahmen, die bereits 2008 umgesetzt werden sollen. Das wäre im Falle einer Überweisung als Motion nur möglich, wenn diese dringlich behandelt würde.

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