SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Zum Bundesgerichtsentscheid: Erfolg für die SVP – Ohne Vollmacht keine Sozialhilfe

05.09.2012

Die SVP Kanton Bern nimmt mit Befriedigung Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil zum Sozialhilfegesetz. Das Gericht stützt den von der SVP eingebrachten Artikel, dank welchem es möglich ist, bei der Anmeldung zur Sozialhilfe eine Generalvollmacht zu verlangen. Damit ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Sozialhilfemissbrauch gesichert.
 
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das neue Sozialhilfegesetz klar abgewiesen und das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Damit hat das Gericht auch die neue Bestimmung bestätigt, welche es möglich macht, dass die Sozialdienste künftig beim Einreichen des Antrags auf Unterstützung eine Generalvollmacht verlangen. Die Bestimmung wurde auf Antrag von SVP-Grossrat Ueli Studer eingebracht, welcher auf Grund seiner praktischen Erfahrung als Gemeinderat von Köniz und Sozialvorsteher die Notwendigkeit der Generalvollmacht klar erkannte. Nur mit der Generalvollmacht ist es möglich, dass der Sozialdienst die notwendigen Kontrollen bezüglich allfälliger Schwarzarbeit oder nicht deklarierter Vermögenswerte durchführen und Sozialhilfemissbrauch wirkungsvoll verhindern kann.
 
Die SVP Kanton Bern wird sich dafür einsetzen, dass die neuen Bestimmungen so umgesetzt werden, wie sie von der Legislative auf Grund der Praxis angedacht wurden. Ziel muss es sein, im Interesse aller ehrlichen und kooperativen Sozialhilfebezüger, aber auch der Steuerzahlenden im Kanton Bern, dafür zu sorgen, dass dem Missbrauch des sozialen Netzes nicht länger Tür und Tor offen stehen.

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