SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Verzicht von Regierungsrat Urs Gasche angesichts der bekannt gewordenen Missstände nachvollziehbar

05.08.2009

Die SVP Kanton Bern stellt fest, dass Regierungsrat Urs Gasche (BDP) mit seinem Verzicht auf eine Wiederkandidatur richtig entschieden hat. Die zutage getretenen Mängel in der Personalführung betreffend einer Abgangsentschädigung von Fr. 700’000.- und einer Abgeltung von 3700 Überstunden wären zu einer grossen Belastung für die kommende Wahlkampagne und die Wiederwahl geworden. Regierungsrat Gasche zieht damit die Konsequenzen aus den offensichtlich gewordenen Führungsdefiziten. Die SVP Kanton Bern würdigt an dieser Stelle aber auch seine Verdienste bei der Sanierung der Finanzen des Kantons Bern.

Mit dem Verzicht von Urs Gasche sind die Probleme aber nicht gelöst. Mit Empörung hat die SVP Kanton Bern von der sehr hohen Abgangsentschädigung und der Ausrichtung von 3700 Überstunden für kantonale Spitzenbeamte Kenntnis genommen. Die Bernische SVP kritisiert scharf derartige Entscheide und verlangt eine vollumfängliche Aufklärung. Es darf nicht sein, dass bestehende Personalprobleme mit übermässig bemessenen und mit Steuergeldern finanzierten Geldsummen gelöst werden. Zudem muss von gut entlöhnten Chefbeamten erwartet werden können, dass sie ihre Aufgaben erfüllen, auch wenn dazu mehr als 42 Arbeitsstunden wöchentlich erforderlich sind.

Mit der aktuellen Situation schwindet das Vertrauen der Bevölkerung in den Regierungsrat, dessen Personalführung und in die oberste Verwaltungsstufe. Deshalb besteht dringender Handlungs- und Korrekturbedarf. Da die grossrätliche Steuerungskommission unter dem Präsidium von Heinz Siegenthaler (BDP) und die grossrätliche Oberaufsichtskommission unter der Leitung von Andreas Blaser (SP) bis jetzt eine sehr zurückhaltende und zögerliche Haltung an den Tag gelegt haben, verlangt die SVP Kanton Bern die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission PUK, verbunden mit dem Auftrag, den ganzen Sachverhalt umfassend abzuklären, offenzulegen und die nötigen gesetzlichen Korrekturen dem Parlament vorzuschlagen.

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