SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Vernehmlassung Sozialhilfegesetz: Fehlanreize noch nicht beseitigt – Nachbesserung nötig

30.07.2015

Die SVP Kanton Bern ist sehr enttäuscht, dass der Regierungsrat die Motion Studer, welche vom Grossen Rat überwiesen wurde, nicht umsetzen will. Wer arbeitet, soll weiterhin schlechter fahren als Sozialhilfebeziehende, wenn es nach dem Regierungsrat geht. Die SVP Kanton Bern fordert daher grundlegende Korrekturen beim vorliegenden Revisionsentwurf zum Sozialhilfegesetz.

 

Ziel der Motion war es, die Kosten in der Sozialhilfe auch im Interesse der Kantonsfinanzen zu optimieren und vor allem Fehlanreize zu beseitigen. Sozialhilfe soll grundsätzlich eine Überbrückungshilfe sein, das heisst, Sozialhilfebeziehende sollen möglichst rasch wieder finanziell auf eigenen Beinen stehen. Diesem Ziel laufen die heutigen Ansätze zuwider, da sie gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in jedem Fall das Leistungsziel des sozialen Existenzminimums anstatt des absoluten Existenzminimums verfolgen. Der Regierungsrat will dennoch am Leistungsziel des sozialen Existenzminimums festhalten.

 

Einzig bei den jungen Erwachsenen ist der Regierungsrat bereit, eine Einschränkung vorzunehmen. Diese Einschränkung ist zu begrüssen, sie genügt aber noch nicht, um den Fehlanreiz des heutigen Sozialhilfesystems auf breiter Ebene zu beseitigen. Aus Sicht der SVP darf das soziale Existenzminimum nur in den Fällen zur Anwendung kommen, bei welchen festgestellt worden ist, dass kurzfristig eine wirtschaftliche Integration nicht möglich ist und sämtliche Bedingungen und Auflagen nachweislich erfüllt sind. In allen anderen Fällen müssen die Ansätze darunter liegen.

 

Nebst der Korrektur bei den Ansätzen sind auch das System der Integrationszulagen IZU und Einkommensfreibeträge EFB sowie das offenkundig gescheiterte Bonus-Malus-System abzulösen. Als Effekthascherei muss hingegen der Hinweis auf Einsparungen dank Begrenzung der der Fremdplatzierungskosten bei freiwilligen Platzierungen bezeichnet werden. Diese Massnahme ist bereits beschlossen und nicht Auftrag der Motion. Die Revision aber soll eine grundlegende Verbesserung des Systems bringen. Von diesem Ziel sind wir mit dem vorliegenden Entwurf noch weit entfernt. Wenn die Vorlage nicht deutlich verbessert wird, wird die SVP-Grossratsfraktion eine Rückweisung beantragen müssen.

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