SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Eingereichte Fraktions-Motion \\“Flexibilität auch bei HarmoS\\“

01.09.2008

Zur heute eingereichten Fraktions-Motion \“Flexibilität auch bei HarmoS\“
Handlungsspielraum zu Gunsten der Kinder nutzen

Die SVP-Grossratsfraktion hat im Hinblick auf die HarmoS-Debatte eine dringliche Motion eingereicht. Sie fordert den Regierungsrat auf, verbindliche Zusagen zu machen, dass der Handlungsspielraum bei der Einschulung der Kinder im Kanton genutzt wird und Eltern ihre Kinder unbürokratisch später einschulen können.

Die SVP-Grossratsfraktion unterstützt HarmoS grundsätzlich im Interesse der Qualität der Ausbildung unserer Kinder. Die Fraktion nimmt aber die Bedenken derjenigen Eltern ernst, die ihre Kinder nicht schon mit dem vollendeten 4. Altersjahr einschulen wollen. Sie hat daher eine dringliche Motion mit folgendem Inhalt eingereicht:

Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der allfälligen Umsetzungsgesetzgebung des HarmoS-Konkordats im Kanton Bern folgende Punkte vorzusehen:

  1. Kinder, die das 4. Altersjahr vollendet haben, können auf Antrag der Eltern unbürokratisch und ohne Abklärung durch eine Fachstelle erst ein Jahr später eingeschult werden.
  2. Ein Überspringen von Klassen ist ohne weiteres möglich, wenn ein Kind die nötigen Voraussetzungen mitbringt.
  3. In speziellen Fällen sind im ersten und im zweiten Kindergartenjahr reduzierte Pensen möglich.

Begründung:

Die obligatorische Einschulung der Kinder nach dem vollendeten 4. Altersjahr weckt bei einzelnen Eltern Ängste und ist Anlass für Kritik. Es kann je nach Reife und Entwicklung eines Kindes durchaus sinnvoll sein, mit der Einschulung zuzuwarten. In der Antwort auf die Interpellation Küng (I 171/2008) sichert der Regierungsrat zu, entsprechende, kindergerechte Lösungen vorzuschlagen. Das Verfahren soll dabei flexibel und unbürokratisch sein. Im Gegenzug sollen Kinder ohne weiteres eine Klasse überspringen können, wenn sie die nötigen Voraussetzungen mitbringen.

In ländlichen Regionen kann die Umsetzung von HarmoS aus verschiedenen Gründen nicht ganz einfach sein. Es sollte deshalb möglich sein, in Einzelfällen neben anderen Massnahmen auch reduzierte Pensen für einzelne Kinder oder ganze Klassen vorzusehen. Die Gemeinden sollten in diesem Bereich über eine gewisse Autonomie verfügen können.

Der in gewissen Bevölkerungskreisen vorhandenen Skepsis gegen HarmoS kann entgegengewirkt werden, wenn der Regierungsrat schon heute signalisiert, diese Anliegen bei der Revision des Volksschulgesetzes 2012 zu berücksichtigen.

Mit dieser Motion soll sicher gestellt werden, dass der Regierungsrat bei der Umsetzung von HarmoS den Handlungsspielraum nutzt und den Bedenken der Eltern und den Interessen der Kinder Rechnung trägt.

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