SVP Sektion Müntschemier

Medienmitteilung

Dringliche Interpellation aus den Reihen der SVP-Grossratsfraktion: Wieso wird das Minarettverbot im Kanton Bern nicht umgesetzt?

30.09.2010

Die Reaktionen in der SVP Kanton Bern auf den Entscheid der Baudirektion zum Minarettbau in Langenthal waren heftig. Entgegen allen Erwartungen hat Baudirektorin Barbara Egger-Jenzer dem Bau eines Minaretts in Langenthal trotz schweizweitem Minarettverbot zugestimmt. Die kantonale Baudirektion erweckt mit dem Bauentscheid den Eindruck, dass das vom Volk klar angenommene Minarettverbot für Langenthal noch keine Gültigkeit habe. Sie wird dazu nun kritische Fragen der Grossräte Fuchs, Messerli, Kirchherr, Hess und Ruchti zu beantworten haben.
 
Die SVP Kanton Bern hat die Zustimmung zum Bau eines Minaretts in Langenthal trotz schweizweitem Minarettverbot mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Die Reaktionen aus der Basis und der ganzen Bevölkerung waren heftig. Die kantonale Baudirektion erweckt mit dem Bauentscheid den Eindruck, dass das vom Volk klar angenommene Minarettverbot für Langenthal (noch) keine Gültigkeit habe. Die Rechtslage ist jedoch alles andere als eindeutig. Selbst Bundesrätin Eveline Widmer hielt nach der Abstimmung fest: \“Was noch nicht definitiv bewilligt beziehungsweise nicht rechtskräftig bewilligt ist, ist nach unserer Auslegung nicht mehr möglich. Wir gehen davon aus, dass das, was noch in einem Beschwerdeverfahren drin ist, unter dieses Verbot fällt.\“
 
Aus den Reihen der SVP-Grossratsfraktion wurde daher eine dringliche Interpellation eingereicht. Die Grossräte Thomas Fuchs und Walter Messerli sowie Carlo Kirchherr, Erich Hess und Fritz Ruchti stellen folgende kritischen Fragen:
 
  1. Wieso wurde nicht berücksichtigt, dass mit dem Volksentscheid zur Minarettfrage nicht ein kantonales Gesetz geändert wurde, sondern das Verbot in der dem Gesetz übergeordneten Verfassung per Volksentscheid festgeschrieben wurde?
  2. Wie wurde diese Stufenordnung und der Volksentscheid über eine Verfassungsbestimmung bei der Frage, ob eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot vorliegt, berücksichtigt?
  3. Wie steht es mit dem Grundsatz Treu und Glauben gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern?
  4. Wieso werden die Aussagen der damaligen Justizministerin nicht beachtet und umgesetzt?
  5. Wie ist eine Aufrechterhaltung der Baubewilligung für ein Minarett nach diesem klaren Volksverdikt vertretbar, umso mehr als für den Bau kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, solange Rechtsmittelverfahren laufen?
  6. Wieso wurde das Minarett separat bewilligt, obwohl der Gesamtbau nicht den geltenden Bauvorschriften entspricht?
  7. Wieso wurde die Gemeinde Langenthal gleichzeitig mit den Medien bedient und nicht vorgängig informiert?
 
Die SVP Kanton Bern erwartet die dringliche Beantwortung dieser Fragen mit Spannung.

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